Welche offiziellen Quellen belegen bei einer Mandatsprüfung die Gesellschafterstruktur und den Geldfluss eines deutschen Zielunternehmens?
Die Gesellschafterstruktur kann ein Prüfer über das Handelsregister, das Unternehmensregister und das Transparenzregister verifizieren. Für die Beurteilung des Geldflusses stehen keine direkten Behördenauskünfte zur Verfügung; maßgeblich sind die offengelegten Jahresabschlüsse. Ergänzend liefern die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim BZSt, die Gewerberegisterauskunft der IHK und die EORI-Nummer beim Zoll Hinweise auf die tatsächliche Geschäftstätigkeit.
Kurze Antwort
Die zentrale Auskunftsquelle ist das Unternehmensregister. Dort finden Sie Handelsregisternummer, Sitz, Rechtsform, Gesellschafter, Geschäftsführer, Stammkapital sowie offengelegte Jahresabschlüsse. Ergänzend zeigt das Transparenzregister die wirtschaftlich Berechtigten. Den laufenden Zahlungsverkehr eines Unternehmens kann keine offizielle Registerstelle ausweisen; Prüfer müssen sich auf Bilanz- und GuV-Daten stützen, die das Zielunternehmen im Bundesanzeiger oder Unternehmensregister offengelegt hat.
Voraussetzungen der Prüfung
- Exakte Firmierung des Zielunternehmens, möglichst mit Registernummer (HRB/HRG) oder Sitzadresse.
- Für den Abruf aus dem Unternehmensregister ist eine Registrierung mit E-Mail-Adresse und Zahlungsmethode erforderlich.
- Der Zugang zum Transparenzregister setzt eine Legitimierung mit Ausweisdaten voraus.
- Für die Bestätigung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim BZSt genügt die Eingabe der USt-IdNr. in das öffentlich zugängliche Bestätigungsformular.
- Bei ausländischen Gesellschaftern sollten zusätzlich Handelsregister des Herkunftslandes über das Europäische Justizportal oder nationale Register konsultiert werden.
Kosten
| Quelle | Zweck | Kostenrahmen |
|---|---|---|
| Unternehmensregister | Handelsregisterauszug, Jahresabschlüsse | ca. 4,50 EUR je einfacher Abruf |
| Transparenzregister | Wirtschaftlich Berechtigte | kostenlos nach Registrierung |
| BZSt | Bestätigung USt-IdNr. | kostenlos |
| IHK | Gewerberegisterauskunft | je nach IHK 10–30 EUR |
| Zoll | EORI-Nummernprüfung | kostenlos |
Die Gebühren für Handelsregisterauszüge sind im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz geregelt. Ein beglaubigter Auszug kostet deutlich mehr als ein einfacher Online-Abruf.
Zeitaufwand
Online-Abfragen bei Unternehmensregister, Transparenzregister und BZSt sind in wenigen Minuten erledigt. Die IHK-Gewerberegisterauskunft kann je nach Kammer ein bis zwei Werktage dauern. Wenn das Zielunternehmen Jahresabschlüsse verspätet offengelegt hat, müssen Prüfer die Rückrechnung im Unternehmensregister gesondert recherchieren. Insgesamt ist für eine standardisierte Eignungs- und Mandatsprüfung ein halber bis ein Arbeitstag einzuplanen.
Risiken und Grenzen
- Offengelegte Jahresabschlüsse können veraltet sein, da die Offenlegungsfristen in Deutschland bis zu zwölf Monate betragen.
- Das Transparenzregister zeigt nur wirtschaftlich Berechtigte, nicht den tatsächlichen Geldfluss.
- Eine IHK-Gewerberegisterauskunft bestätigt nur die Gewerbeanmeldung, nicht die Bonität.
- Die EORI-Nummer beim Zoll belegt lediglich die Rolle als Teilnehmer im Außenhandel.
- Keine offizielle Quelle gibt Auskunft über sachliche oder persönliche Ausschlussgründe wie Sanktionslistentreffer; hierfür sind zusätzlich EU-Sanktionslisten einzusehen.
- Bei atypischen Gestaltungen mit ausländischen Gesellschaften oder Trusts können die Register unvollständig sein, weil Meldepflichten erst nach einer Frist auszulösen sind.
Ablauf der Eignungs- und Mandatsprüfung
- Stammdaten des Zielunternehmens erheben: Firma, Sitz, Rechtsform, Registernummer.
- Handelsregisterauszug über das Unternehmensregister abrufen und Gesellschafter sowie Geschäftsführung identifizieren.
- Transparenzregister abfragen, um die wirtschaftlich Berechtigten festzustellen.
- Umsatzsteuer-Identifik

