Stand: 4. November 2026 — Die Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG ist nach jeder Änderung unverzüglich, spätestens binnen eines Monats, zum Handelsregister einzureichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich über den No
Stand: 3. November 2026 — Führungszeugnisse werden nach § 30 BZRG auf Antrag vom Bundesamt für Justiz erteilt; die Antragstellung erfolgt bei Vorlage bei einer Person über die Meldebehörde am Wohnsitz, bei Vorlage bei ei
Stand: 2. November 2026 — Das Haager Apostille-Übereinkommen von 1961 ersetzt zwischen Vertragsstaaten die Legalisation durch eine Apostille der Behörde des Ausstellungsstaats. Für Registeranmeldungen sind ausländische U
Stand: 30. Oktober 2026 — Die deutsche Fusionskontrolle greift nach § 35 GWB, wenn im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss die beteiligten Unternehmen weltweit zusammen mehr als 500 Millionen Euro Umsatz erzielt
Stand: 29. Oktober 2026 — § 38 BDSG verlangt einen Datenschutzbeauftragten, wenn mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung befasst sind oder wenn Verarbeitungen einer Datenschutz-Folgenabschätzung u
Stand: 28. Oktober 2026 — Bei der Sachgründung muss der Gegenstand der Sacheinlage vor der Anmeldung endgültig geleistet sein, und die Gesellschafter haben in einem Sachgründungsbericht Gegenstand, Herkunft und Angemesse
Stand: 27. Oktober 2026 — Eine Kapitalgesellschaft ist auch ohne laufenden Geschäftsbetrieb körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig; die Abgabepflicht für Steuererklärungen ergibt sich aus § 149 AO. Für die Körper
Stand: 26. Oktober 2026 — Für inländische B2B-Umsätze gilt seit dem 1. Januar 2025 eine Empfangspflicht für strukturierte elektronische Rechnungen; beim Versand gelten Übergangsfristen, in denen Papier- und PDF-Rechnunge
Stand: 24. Oktober 2026 — Seit dem 1. Juli 2021 gilt für Fernverkäufe von Waren bis 150 Euro Warenwert, die aus einem Drittland in die EU eingeführt werden, der Import-One-Stop-Shop (IOSS). Verkäufer oder ein bestellter
Stand: 22. Oktober 2026 — Die Verordnung (EU) 2023/2831 gilt für Beihilfen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2030 gewährt werden, und hebt die Obergrenze auf 300.000 Euro je Unternehmen für einen Drei