Gründungs- und Registrierungskoordination
Für internationale Unternehmen und Gründer, die eine Gesellschaft in Deutschland aufbauen möchten.
Germany Gateway koordiniert Strukturentscheidung, Unterlagen, Vollmachten, Übersetzungen, Notartermin, Registeranmeldung sowie die anschließende Gewerbe-, Steuer-, Bank- und Buchhaltungsübergabe. Rechts- und Steuerentscheidungen bleiben den befugten Berufsträgern vorbehalten.

Gesellschafts-, Notar-, Register- und Steueraufgaben abstimmen
Struktur und Beteiligte klären
Erfassen Sie Rechtsform, Gesellschafter, Geschäftsführer, Sitz, Unternehmensgegenstand, Kapital und Zeitplan.
Unterlagen und Termine koordinieren
Ordnen Sie Nachweise, Vollmachten, Übersetzungen, Satzungsentwurf, Notar und Registeranmeldung.
Registrierungen und Betrieb übergeben
Verfolgen Sie Eintragungen und koordinieren Sie Transparenz, Gewerbe, Steuer, Bank und Buchhaltung.
Anleitungen
Konkrete Arbeitsschritte für Gründungsvorbereitung, Notar, Register und Anschlussaufgaben.
Vergleiche
Optionen zu Rechtsformen, Vollmachten und Gründungswege nach Aufwand, Zeit, Risiko und Eignung vergleichen.
FAQ
Antworten zu Voraussetzungen, Unterlagen, Kostenfaktoren, Dauer, Fehlern und Verantwortlichkeiten.
Offizielle Quellen
Offizielle Stellen, Register und Primärquellen zu Gesellschaftsgründung und Registrierung mit Nutzungshinweisen.
Werkzeuge
Checklisten, Vorlagen und Entscheidungshilfen für Unterlagen, Zuständigkeiten und Projektstatus.
Aktuelles
Relevante Änderungen bei Regeln, Verfahren, Fristen und Marktbedingungen mit konkretem Handlungsbedarf.
So nutzen Sie diese Seite
Beginnen Sie mit Rechtsform, Gesellschaftern, Geschäftsführung, Unternehmensgegenstand, Kapital und Zieltermin. Prüfen Sie vor einer Neugründung auch, ob eine verfügbare Vorratsgesellschaft den Zeit- und Risikozielen besser entspricht.
Die drei wichtigsten Herausforderungen
- Ausländische Nachweise rechtzeitig verwendbar machen
- Notar-, Register- und Steuerdaten konsistent halten
- Fachprüfungen und Projektkoordination sauber trennen
Quellenstandard und Servicegrenzen
Maßgeblich sind GmbHG, Handelsregister, Transparenzregister, Notarkammern und zuständige Behörden.
Beurkundung, Rechtsform- und Satzungsberatung sowie Steuerbeurteilung erfolgen durch zuständige Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater.

