GmbH-Gründung in Deutschland: Notar, Stammkapital und Handelsregister Schritt für Schritt erklärt

Worum es bei der GmbH-Gründung geht

Die GmbH ist eine der flexibelsten und zugleich klar regulierten Rechtsformen für Unternehmen. Internationale Gründer schätzen vor allem die beschränkte Haftung und die Möglichkeit, den Gesellschaftsvertrag an individuelle Bedürfnisse anzupassen. Der Gründungsprozess ist standardisiert: Sie erstellen einen Gesellschaftsvertrag, lassen ihn notariell beurkunden, zahlen das Stammkapital ein und melden die Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister an. Dieser Beitrag erläutert den Ablauf in sechs übersichtlichen Schritten, nennt die erforderlichen Materialien und zeigt auf, womit Sie zeitlich planen können.

Schritt 1: Gesellschaftsvertrag und Satzung vorbereiten

Vor dem Notar müssen die Beteiligten wissen, welche Regelungen die Gesellschaft bekommen soll. Der Gesellschaftsvertrag, in Deutschland auch Satzung genannt, enthält mindestens den Namen der Gesellschaft (Firma), den Sitz, den Unternehmensgegenstand, die Höhe des Stammkapitals und die Stammeinlagen der Gesellschafter. Dazu kommen Regelungen zur Geschäftsführung, zu Vertretungsbefugnissen und zur Gesellschafterversammlung.

Für einen einfachen Gründungsfall können Sie das gesetzliche Musterprotokoll verwenden. Es eignet sich für eine GmbH mit bis zu drei Gesellschaftern, einem Geschäftsführer und ohne besondere Sonderregelungen. Das Musterprotokoll reduziert den Aufwand, weil die Beurkundung in einem einheitlichen Dokument abläuft. Sobald die Gesellschaft individuell gestaltet werden soll – etwa mit vom Gesetz abweichenden Regelungen, besonderen Gewinnverteilungen oder mehreren Geschäftsführern – wird ein individueller Vertrag empfohlen. Diesen können Sie mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater vorbereiten und dem Notar zur Beurkundung vorlegen.

Ausländische Gründer sollten beachten, dass der Gesellschaftsvertrag in deutscher Sprache abgefasst wird. Wenn Gesellschafter oder Geschäftsführer nicht ausreichend deutsch sprechen, kann der Notar eine Übersetzung verlangen. Übersetzungen müssen in beglaubigter Form eingereicht werden, häufig mit einer Apostille, wenn das Herkunftsland dem Haager Apostille-Übereinkommen angehört. Die internationale Rechtsform der ausländischen Muttergesellschaft ist dabei kein Hindernis, erfordert aber zusätzliche Nachweise zur Vertretungsberechtigung.

Schritt 2: Stammkapital und Einzahlung planen

Das gesetzliche Mindeststammkapital der GmbH beträgt 25.000 Euro. Dieser Betrag muss nicht in voller Höhe sofort auf dem Konto liegen. Für die Anmeldung zum Handelsregister genügt es, wenn jeder Gesellschafter mindestens ein Viertel seiner übernommenen Stammeinlage eingezahlt hat und insgesamt mindestens die Hälfte des Stammkapitals – also 12.500 Euro – auf einem Geschäftskonto eingegangen ist. Bei einer Einpersonen-GmbH verlangt das Gesetz zusätzlich, dass für den Teil der noch nicht eingezahlten Einlage eine Sicherheit geleistet wird. In der Praxis ist es deshalb oft einfacher, die Einlage vollständig einzuz

Offizielle Quellen

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