Stand: 21. Oktober 2026 — § 51a GmbHG gewährt jedem Gesellschafter einer GmbH einen eigenen, nicht abtretbaren Anspruch auf Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft und auf Einsicht in Bücher und Schriften, unabhän
Stand: 19. Oktober 2026 — § 3 Abs. 6a UStG regelt, welcher Lieferung in einer Lieferkette die Warenbewegung zuzuordnen ist: Grundsätzlich der Lieferung an den Abnehmer, der die Ware befördert oder versendet. Bei mehreren
Stand: 16. Oktober 2026 — § 5b EStG verpflichtet bilanzierende Unternehmen, den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung
Stand: 15. Oktober 2026 — § 35 GWB knüpft die Anmeldepflicht an Umsatzschwellen (500 Mio. Euro weltweit und 25 Mio. Euro im Inland bei einem Beteiligten) und ergänzt sie durch das transaktionswertbasierte Kriterium von 4
Stand: 14. Oktober 2026 — § 12 AO definiert die Betriebsstätte als feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient; genannt sind unter anderem Ort der Geschäftsleitung, Zweigniederlassu
Stand: 13. Oktober 2026 — Präferenzzoll entsteht nur bei gültigem Begünstigungsnachweis: Ursprungserklärung auf der Rechnung, Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Erklärung zum Ursprung belegen den Ursprung für den Zoll
Stand: 12. Oktober 2026 — Nach § 11 VerpackG müssen Inverkehrbringer systembeteiligungspflichtiger Verpackungen für das Vorjahr eine Vollständigkeitserklärung abgeben, wenn sie im Vorjahr die Schwellen überschritten habe
Stand: 10. Oktober 2026 — § 35a GmbHG verlangt von Geschäftsführern ohne inländischen Wohnsitz die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten im Inland; ohne diese Angabe trägt das Registergericht die Gesellschaft nicht
Stand: 9. Oktober 2026 — § 8 GewStG erfasst Entgelte für Schulden, Mieten, Pachten, Lizenzen und Gewinnanteile; hinzugerechnet werden 25 Prozent des Betrags über 200.000 Euro. Für die betriebliche Entscheidung reicht es
Stand: 8. Oktober 2026 — Die DSGVO gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und verlangt für jede Verarbeitung personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6, bei besonderen Kategorien zusätzlich Artikel 9.