Selbst buchen oder Steuerberater beauftragen: Ein Vergleich von Kosten und Haftungsrisiken für ausländische Geschäftsführer

Wer als ausländischer Geschäftsführer eine bereits bestehende GmbH in Deutschland übernimmt, muss sich schnell mit der Buchhaltungspflicht auseinandersetzen. Offen ist, ob die laufende Buchführung selbst erledigt wird oder ein Steuerberater beauftragt wird. Dieser Vergleich zeigt die Unterschiede bei monatlichen Kosten, Zeitaufwand und Haftungsrisiken.

Rechtliche Grundlage: Verantwortung des Geschäftsführers

Die Buchführungspflicht einer GmbH ergibt sich aus § 238 HGB. Nach § 41 GmbHG muss der Geschäftsführer für ordnungsgemäße Buchführung sorgen. Die Verantwortung kann nicht vollständig auf einen Steuerberater übertragen werden. Der Geschäftsführer bleibt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich. Kommt es zu Verspätungen oder Fehlern, drohen Verspätungszuschläge, Zwangsgelder und in schweren Fällen Haftungsbescheide.

Monatliche Kosten im Vergleich

Die Selbstbuchhaltung erfordert Software und interne Arbeitszeit. Buchhaltungslösungen für kleine GmbHs sind meist als Abonnement erhältlich und kosten je nach Umfang und Ausstattung zwischen 20 und 100 Euro pro Monat. Dazu kommt der Zeitaufwand für die Erfassung von Belegen, Kassenabstimmungen und monatlichen Abschlüssen. Bei einem einfachen Leistungsgeschäft sind mehrere Stunden pro Monat realistisch.

Ein Steuerberater berechnet sein Honorar auf Basis der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit. Üblich sind monatliche Pauschalhonorare. Ein direkter Zahlenvergleich ist nur mit einer konkreten Kalkulation möglich. Die Steuerberaterkosten liegen üblicherweise deutlich über den reinen Softwarekosten, sparen jedoch eigene Arbeitszeit.

Haftungsrisiken und Fristen

Wer selbst bucht, trägt das volle Ris

Absolut lesenswert

Neuester Artikel