Worum geht es
Chinesische Unternehmen, die in Deutschland ein Warenlager betreiben und von dort Endkunden in mehreren EU-Ländern beliefern, stehen vor der Frage: Muss ich mich in jedem Land einzeln steuerlich registrieren, oder kann das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) den Aufwand reduzieren? OSS ist ein EU-weites Meldeverfahren für Fernverkäufe. Es ersetzt jedoch nicht die lokale Steuerregistrierung in dem Land, in dem die Waren lagern.
Lokale Steuerregistrierung und OSS im Überblick
Lokale Steuerregistrierung bedeutet, dass das Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat eine Steuernummer erhält, regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgibt und die dortigen Steuergesetze einhält. Das ist erforderlich, wenn der Ort der Lieferung in diesem Land liegt, etwa weil sich dort das Warenlager befindet.
Das OSS-Verfahren dient dazu, Fernverkäufe an Endverbraucher in anderen EU

