Für internationale Unternehmen stellt sich bei der Erstellung des Jahresabschlusses in Deutschland häufig die Frage: HGB oder IFRS? Die Antwort lautet: Für den gesetzlich vorgeschriebenen Einzelabschluss ist das Handelsgesetzbuch (HGB) maßgeblich. IFRS (International Financial Reporting Standards) kommen dagegen nur für Konzernabschlüsse in Betracht – und auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dieser Artikel ordnet die beiden Regelwerke ein und nennt die wichtigsten praktischen Konsequenzen.
HGB als Grundlage des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
Das HGB gilt für alle Kaufleute in Deutschland, also für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften. Kapitalgesellschaften unterliegen zusätzlich den ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. Nach HGB ist der Jahresabschluss ein Gesamtabschluss aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und – je nach Rechtsform und Größe – Anhang. Ziel ist der Gläubiger- und Anlegerschutz: Das Vorsichtsprinzip, der Grundsatz der Einzelbewertung und das Anschaffungskostenprinzip prägen die Bilanzierung.
Für kleine Kapitalgesellschaften sieht das HGB umfangreiche Erleichterungen vor – etwa bei der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung. Die Größenklassen nach § 267 HGB bestimmen sich nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl. Unternehmen, die zwei dieser drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten, gelten entsprechend als mittelgroß oder groß. Diese Einstufung hat direkten Einfluss auf die Pflicht zur Prüfung durch einen Abschlussprüfer und auf den Umfang der Offenlegung.
IFRS nur für Konzernabschlüsse
Nach der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 müssen Mutterunternehmen, deren Wertpapiere an einem regulierten Markt der EU zugelassen sind, ihren Konzernabschluss nach IFRS aufstellen. Für nicht kapitalmarktorientierte Konzerne besteht ein Wahlrecht: Sie können den Konzernabschluss ebenfalls nach IFRS oder nach HGB aufstellen. Entscheidend ist: Der Einzelabschluss nach HGB bleibt davon unberührt. Ein IFRS-Abschluss auf Einzelebene kann zusätzlich erstellt werden, ersetzt aber nicht den handelsrechtlichen Jahresabschluss. Das HGB ist unter anderem für die Gewinnverwendung, die Ausschüttungsbemessung und die Steuerbilanz maßgeblich.
| Kriterium | HGB | IFRS |
|---|---|---|
| Anwendungsbereich | Pflicht für den Einzelabschluss aller Kaufleute | Pflicht für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen |
| Zielsetzung | Gläubigerschutz, Vorsichtsprinzip | Information der Kapitalmärkte, entscheidungsnützliche Informationen |
| Bewertung | Anschaffungskostenprinzip | Teilweise Fair-Value-Bewertung |
| Größenklassen | Ja, § 267 HGB (klein, mittelgroß, groß) | Nein |
| Steuerliche Maßgeblichkeit | Maßgeblichkeitsprinzip nach § 5 EStG | Keine direkte steuerliche Maßgeblichkeit |
Fristen und Offenlegung
Für Kapitalgesellschaften gilt: Der Jahresabschluss muss bei kleinen Gesellschaften innerhalb von sechs Monaten nach dem Abschlussstichtag aufgestellt werden, bei allen anderen innerhalb von drei Monaten. Die Offenlegung im Unternehmensregister muss unabhängig von der Größenklasse grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Der Konzernabschluss ist ebenfalls im Unternehmensregister offenzulegen. Für die Einreichung zuständig ist das Bundesamt für Justiz als Betreiber des Unternehmensregisters; die Übergabe erfolgt elektronisch über die dortigen Meldewege.
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gelten insbesondere bei der Offenlegung: In der Bilanz können bestimmte Posten zusammengefasst werden, und der Anhang kann verkürzt werden. Diese Vereinfachungen sind im HGB ausdrücklich vorgesehen und sollten von internationalen Tochtergesellschaften genutzt werden, um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.
Kosten, Zeit, Voraussetzungen und Risiken
Voraussetzungen: Entscheidend sind Rechtsform, Konzernzugehörigkeit und Kapitalmarktorientierung. Für ein typisches mittelständisches Tochterunternehmen einer ausländischen Muttergesellschaft gilt die HGB-Bilanzierungspflicht. Ein IFRS-Konzernabschluss ist nur erforderlich, wenn die Muttergesellschaft selbst kapitalmarktorientiert ist oder freiwillig IFRS für den Konzernabschluss wählt.
Zeit: Ein HGB-Einzelabschluss kann bei vorbereiteten Buchhaltungsdaten in der Regel innerhalb weniger Wochen aufgestellt werden. IFRS-Abschlüsse sind deutlich aufwendiger: Konsolidierung, Umrechnungen und zusätzliche Angaben benötigen meist mehrere Monate. Die gesetzliche Offenlegungsfrist von zwölf Monaten sollte dennoch stets eingehalten werden.
Kosten: Die Kosten hängen stark von Unternehmensgröße, Komplexität und Datenqualität ab. IFRS-Abschlüsse verursachen erfahrungsgemäß höhere Kosten, da spezialisierte Berater und zusätzliche interne Ressourcen benötigt werden. Hinzu kommt: Für steuerliche Zwecke ist in Deutschland auch bei IFRS-Bilanzierung eine Steuerbilanz nach HGB beziehungsweise Steuerrecht erforderlich. Das bedeutet doppelte Arbeit.
Risiken: Eine verspätete oder unterlassene Offenlegung führt zu Ordnungsgeldern, die von 2.500 bis 25.000 Euro reichen. Falsche Bilanzierungsentscheidungen können Prüfungsfeststellungen, Haftungsfragen und steuerliche Nachteile auslösen. Wer als internationales Unternehmen in Deutschland einen Jahresabschluss erstellt, sollte daher die Größenklasse sorgfältig bestimmen und die Fristen im Blick behalten. Eine IFRS-Einzelbilanz ohne parallele HGB-Bilanz ist rechtlich nicht zulässig, wenn es um den handelsrechtlichen Jahresabschluss geht.
Fazit für die Praxis
Für den Jahresabschluss in Deutschland gilt: HGB ist der Regelfall, IFRS die Ausnahme für Konzernabschlüsse. Internationale Unternehmen sollten ihre Konzernstruktur und die Kapitalmarktorientierung prüfen, bevor sie sich auf ein Regelwerk festlegen. Offizielle Informationen zu Größenklassen, Fristen und Offenlegungsverfahren liefern das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, die IHK-Organisation und das Unternehmensregister. Eine frühzeitige Planung der Abschlusserstellung und Offenlegung spart Kosten und vermeidet rechtliche Risiken.
Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: www.bmwk.de
- Bundesministerium der Justiz – Gesetze im Internet (HGB): www.gesetze-im-internet.de/hgb/
- Unternehmensregister: www.unternehmensregister.de
- IHK – Deutscher Industrie- und Handelskammertag: www.dihk.de
- Germany Trade and Invest (GTAI): www.gtai.de
- ELSTER – Elektronische Steuererklärung: www.elster.de
- Bundeszentralamt für Steuern: www.bzst.de
Stand: 2026-08-14
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Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

