GmbH-Gründung für chinesische Firmen: Welche Unterlagen und Voraussetzungen in Deutschland gelten

Welche Unterlagen und Voraussetzungen braucht eine chinesische Firma für eine GmbH-Gründung in Deutschland?

Chinesische Firmen, die eine deutsche GmbH gründen oder eine Vorratsgesellschaft erwerben möchten, müssen bestimmte Formalien einhalten. Neben dem Stammkapital von mindestens 25.000 Euro (einzuzahlen mindestens 12.500 Euro) sind vor allem notariell beurkundete Beschlüsse, Registerauszüge mit Apostille und beglaubigte Übersetzungen erforderlich. Ob der Weg über eine Neugründung oder den Kauf einer Vorratsgesellschaft führt, ändert den konkreten Dokumentenbedarf.

Grundlegende Voraussetzungen für ausländische Gesellschafter

Als Gesellschafter der GmbH kann eine chinesische juristische Person auftreten. Voraussetzung ist, dass die Identität und Existenz der Gesellschaft sowie die Vertretungsbefugnis der handelnden Personen nachgewiesen werden. Dazu gehören in der Regel:

  • Registerauszug der chinesischen Gesellschaft (vergleichbar mit dem deutschen Handelsregisterauszug, z. B. die „Business License“) mit Apostille
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung der chinesischen Gesellschaft, um die Vertretungsbefugnis zu prüfen
  • Gesellschafterbeschluss über die Gründung der deutschen GmbH bzw. den Erwerb der Vorratsgesellschaft
  • Vollmachten für Vertreter, die vor dem deutschen Notar auftreten
  • Ausweiskopien der Geschäftsführer und der Vertreter der Gesellschafter
  • Beglaubigte deutsche Übersetzungen aller fremdsprachigen Dokumente

Seit dem Beitritt Chinas zum Haager Apostille-Übereinkommen im Jahr 2023 reicht in der Regel eine Apostille aus. Eine zusätzliche konsularische Legalisation ist nicht mehr erforderlich. Das zuständige Finanzamt oder der Notar kann im Zweifel Auskunft über die aktuellen Anforderungen geben.

Unterlagen bei Neugründung einer GmbH

Bei einer Neugründung wird der Gesellschaftsvertrag neu erstellt und notariell beurkundet. Anschließend muss das Stammkapital auf ein Geschäftskonto eingezahlt werden. Die Bankbestätigung über die Einzahlung wird von der Notarin oder dem Notar für die Handelsregisteranmeldung benötigt.

Die wichtigsten Schritte im Überblick:

  • Entwurf des Gesellschaftsvertrags mit Regelungen zu Sitz, Gegenstand und Geschäftsführung
  • Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags durch die Gründer oder ihre Bevollmächtigten
  • Eröffnung eines Geschäftskontos auf den Namen der zukünftigen GmbH und Einzahlung des Stammkapitals
  • Anmeldung der Gesellschaft und der Geschäftsführer zum Handelsregister durch den Notar
  • Steuerliche Erfassung beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Unterlagen beim Erwerb einer Vorratsgesellschaft

Eine Vorratsgesellschaft ist eine bereits einget

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