Für ein internationales Unternehmen, das eine GmbH in Deutschland errichten möchte, stehen zwei Wege im Mittelpunkt: der Erwerb einer bereits eingetragenen, aber noch nicht wirtschaftlich tätigen Gesellschaft – einer Vorratsgesellschaft – oder die klassische Neugründung. Beide Wege führen zur Rechtsform GmbH, unterscheiden sich jedoch deutlich bei Kosten, Zeit, Risiken und beim steuerlichen Startpunkt.
Was ist eine Vorratsgesellschaft?
Eine Vorratsgesellschaft ist eine GmbH, die bereits notariell errichtet und in das Handelsregister eingetragen wurde, aber noch keinen Geschäftsbetrieb aufgenommen hat.

