Anteilsübertragung einer Vorratsgesellschaft: Notar, Handelsregister und Fristen in Berlin, München und Hamburg

Für internationale Unternehmen ist der Erwerb einer bereits eingetragenen GmbH eine verbreitete Strategie, um zügig eine rechtlich handlungsfähige Einheit in Deutschland zu schaffen. Die Vorratsgesellschaft ist im Handelsregister eingetragen und verfügt über ein vollständiges Gesellschaftskapital. Beim Kauf stehen deshalb nicht die Kapitalaufbringung, sondern die Anteilsübertragung und die registerrechtliche Umsetzung im Mittelpunkt. Dieser Beitrag vergleicht die Abläufe an den Standorten Berlin, München und Hamburg – mit Stand 14. August 2026.

Ausgangslage: Was ist eine Vorratsgesellschaft?

Bei einer Vorratsgesellschaft handelt es sich um eine GmbH, die im Vorfeld errichtet wurde, ohne bereits eine operative Geschäftstätigkeit entfaltet zu haben.

Für den Markteintritt interessant ist sie, weil sie bereits über einen Handelsregistereintrag, eine Steuernummer und organisatorische Grundstrukturen verfügt. Der Käufer erwirbt nicht das Unternehmen im Sinne von Assets, sondern vielmehr die Geschäftsanteile an dieser Gesellschaft. Dadurch wird er in die bestehende Rechts- und Organisationsstruktur der GmbH überführt.

Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags

Die Übertragung von

Absolut lesenswert

Neuester Artikel