Worauf es nach einer Übernahme ankommt
Nach der Übernahme eines Unternehmens in Deutschland bleiben die Buchhaltungspflichten beim Rechtsträger. Die eingesetzte Software muss E-Rechnungen verarbeiten, Belege revisionssicher ablegen, den Monatsabschluss unterstützen und die Umsatzsteuervoranmeldung über ELSTER möglich machen. Dieser Vergleich ordnet DATEV, Lexware und sevdesk für genau diese Aufgaben ein.
Offizielle Vorgaben und zuständige Stellen
Vor der Auswahl einer Software sollten Sie die amtlichen Anforderungen prüfen. Die zentralen Stellen sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das Handels- und Unternehmensregister, die Industrie- und Handelskammer (IHK), der Zoll, ELSTER sowie Germany Trade & Invest (GTAI).
- BMWK / BZSt: Information zur E-Rechnungspflicht in Deutschland. Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen können; die Ausstellungspflicht wird stufenweise eingeführt. Den genauen Zeitplan finden Sie in den amtlichen Merkblättern.
- ELSTER: Amtliches Portal für die elektronische Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen. Die Software kann die Meldung vorbereiten, die Verantwortung bleibt beim Unternehmer.
- Handelsregister / Unternehmensregister: Nach einer Übernahme müssen Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführung und Sitz eingetragen sein. Offenlegungspflichtige Jahresabschlüsse werden über das Unternehmensregister der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
- IHK: Zuständig für Gewerbeanzeige, Kaufmannseigenschaft und viele Außenwirtschaftsfragen. Die örtliche IHK nennt die konkreten Formulare für Ihren Fall.
- Zoll: Relevant bei Warenimporten aus China oder Exporten aus Deutschland. Hierzu gehören Zollanmeldungen, Einfuhrumsatzsteuer und Ursprungsbelege.
- GTAI: Germany Trade & Invest bietet amtlich gestützte Marktinformationen für internationale Unternehmen beim Markteintritt.
Vergleichstabelle: DATEV, Lexware und sevdesk
Die Tabelle ist ein Orientierungsrahmen. Die konkrete Eignung hängt von Ihrem Belegvolumen, Ihrer Rechtsform und der Zusammenarbeit mit Ihrer Steuer

