GPSR-Grundlagen: Was ausländische Verkäufer wissen müssen
Die Verordnung (EU) 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024. Sie regelt, welche Anforderungen an Produkte gelten, die in der EU an Verbraucher verkauft werden. Für ausländische Verkäufer bedeutet das: Alle Waren, die nicht in der EU hergestellt wurden, müssen beim Verkauf in Deutschland eine verantwortliche Person in der EU haben. Das gilt unabhängig davon, ob Sie über einen Marktplatz oder einen eigenen Onlineshop verkaufen. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Die konkreten Pflichten hängen von der Rolle des Verkäufers ab. Wer die Produkte selbst herstellt und außerhalb der EU sitzt, muss in der Regel einen EU-Ansässigen schriftlich als verantwortliche Person benennen. Als verantwortliche Person kommen etwa ein Hersteller mit Sitz in der EU, ein Importeur, ein Bevollmächtigter oder in bestimmten Fällen ein Fulfilment-Dienstleister in Betracht. Wer Produkte von Dritten zukauft und nach Deutschland einführt, kann außerdem als Importeur behandelt werden. Ausländische Verkäufer sollten daher vor dem ersten Angebot rechtlich klären, in welcher Rolle sie handeln.
Zusätzlich zur Benennung einer EU-verantwortlichen Person müssen Sie die Produktidentifikation sicherstellen, Sicherheitsinformationen beifügen und technische Unterlagen vorhalten. Für Produkte mit CE-Kennzeichnung kommt die EU-Konformitätserklärung hinzu. Die GPSR verlangt jedoch keine pauschale CE-Kennzeichnung für alle Produkte – sie bezieht sich auf die Pflichten aus den jeweiligen EU-Rechtsvorschriften. Auch Produkte ohne CE-Pflicht fallen unter die GPSR.
Was alle drei Vertriebswege unterscheidet
Die GPSR ist eine EU-Verordnung und gilt für alle Verkäufer gleichermaßen. Ein Marktplatz ändert daran nichts. Der Unterschied liegt in der praktischen Umsetzung: in den Anforderungen der Plattform, im Zeitaufwand, in den Kosten und im Risiko im Fehlerfall.
Auf Marktplätzen ist der Verkäufer in ein bestehendes System eingebunden. Produktdaten
Offizielle Quellen
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Handelsregister (Unternehmensregister)
- IHK – Industrie- und Handelskammer
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.

