Umsatzsteuerregistrierung für Unternehmen aus dem Ausland: Kosten und Bearbeitungsdauer in Deutschland

Ausländische Unternehmen, die in Deutschland Umsätze erzielen, müssen sich häufig umsatzsteuerlich erfassen lassen. Die zentrale Frage lautet: Was kostet die Umsatzsteuerregistrierung und wie lange dauert sie? Die staatlichen Gebühren betragen 0 Euro; die Bearbeitungsdauer liegt in der Regel zwischen zwei und zwölf Wochen. Entscheidend sind die Vollständigkeit der Unterlagen und das zuständige Finanzamt.

Was kostet die Umsatzsteuerregistrierung?

Die Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist gebührenfrei. Auch die Vergabe der Steuernummer im Rahmen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung löst keine staatliche Gebühr aus. Die folgende Tabelle nennt die wichtigsten Leistungen und ihre Kosten:

Leistung Zuständige Stelle Gebühr Übliche Dauer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer BZSt 0 Euro 2 bis 6 Wochen
Steuernummer für den laufenden Geschäftsbetrieb Finanzamt 0 Euro 2 bis 12 Wochen
Beratung und Begleitung durch einen Steuerberater Freiberufler freie Vereinbarung je nach Umfang

Bei Unternehmen, die außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind, ist nach § 22a UStG häufig ein steuerlicher Vertreter erforderlich. Dessen Vergütung ist keine behördliche Gebühr, sondern ein privatrechtliches Honorar.

Wie lange dauert die Registrierung?

Die Bearbeitungszeit kann variieren. Für die USt-IdNr. nennt das BZSt nur „einige Wochen“. Aus Länderinformationen der IHK und der GTAI lassen sich realistische Planungsgrößen ableiten. In der Regel sollten Sie folgende Zeiten einplanen:

  • Steuernummer: etwa 4 bis 12 Wochen nach Einreichung des Fragebogens.
  • USt-IdNr.: etwa 2 bis 6 Wochen nach Antrag beim BZSt.
  • Bei unvollständigen Unterlagen oder Rückfragen dauert es länger.

Der Ablauf kann parallel erfolgen: Reichen Sie den Fragebogen beim Finanzamt ein und beantragen Sie gleichzeitig die USt-IdNr. beim BZSt. Die Antragstellung erfolgt in der Regel über das Portal ELSTER oder mit amtlichen Vordrucken. Ausländische Unternehmen ohne Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland können den Antrag beim BZSt auch schriftlich stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – über ELSTER oder als Papierformular
  • Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug oder Vergleichbares aus dem Herkunftsland
  • Angaben zu den geplanten Umsätzen in Deutschland
  • Bankverbindung sowie Name und Adresse des Steuerpflichtigen
  • Bei Drittstaaten: Vollmacht für den steuerlichen Vertreter

Welche Risiken bestehen bei verspäteter Anmeldung?

Wer steuerpflichtige Umsätze in Deutschland erzielt, ohne sich registrieren zu lassen, handelt nicht compliant. Es drohen Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge und Haftungsrisiken. Empfangene Rechnungen ohne gültige Steuernummer oder USt-IdNr. können den Vorsteuerabzug gefährden. Wenn Sie Waren ins deutsche Zollgebiet einführen, fällt außerdem Einfuhrumsatzsteuer an, die beim Zoll abgeführt werden muss.

Offizielle Quellen

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de
  • Bundeszentralamt für Steuern: https://www.bzst.de
  • ELSTER-Portal: https://www.elster.de
  • Germany Trade and Invest: https://www.gtai.de
  • Industrie- und Handelskammer: https://www.ihk.de
  • Handelsregister: https://www.handelsregister.de
  • Generalzolldirektion: https://www.zoll.de

Stand: 2026-08-17

Alle Angaben ohne Gewähr; offizielle F

Absolut lesenswert

Neuester Artikel