FAQ: Welche Lohnnebenkosten und Meldefristen gelten bei der ersten Beschäftigung von Arbeitnehmern in Deutschland?

Bei der ersten Beschäftigung in Deutschland entstehen zusätzlich zum Arbeitsentgelt Arbeitgeberlasten. Dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen sowie Meldepflichten gegenüber Krankenkasse, Finanzamt und Berufsgenossenschaft. Die genauen Beträge hängen von Beitragssätzen, Beitragsbemessungsgrenzen, Branche und Krankenkasse ab.

Kernantwort

Der Arbeitgeber muss für eine angestellte Person Sozialversicherungsbeiträge abführen. Die Anmeldung zur Sozialversicherung ist elektronisch als DEÜV-Meldung an die Krankenkasse zu übermitteln – spätestens mit dem Beginn der Beschäftigung. Die Lohnsteuer-Anmeldung erfolgt über ELSTER und ist in der Regel bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums abzugeben.

Kosten: Arbeitgeberanteile im Überblick

Position Arbeitgeberanteil (Richtwert)
Krankenversicherung 7,3 % plus hälftiger Zusatzbeitrag, durchschnittlich ca. 1,25 %
Rentenversicherung 9,3 %
Arbeitslosenversicherung 1,3 %
Pflegeversicherung hälftiger Beitragssatz, abhängig von Krankenkasse und Kinderzahl
Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage nach Krankenkasse und Branche
Berufsgenossenschaft branchenabhängig

Insgesamt liegen die Lohnnebenkosten im Regelfall zwischen etwa 20 und 25 Prozent des Bruttoentgelts. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen entfallen die Versicherungspflichten in der Renten- und Arbeitslosenversicherung teilweise; die Grenzen werden jährlich angepasst.

Fristen und Ablauf

  • Sozialversicherungsanmeldung: Die Anmeldung muss spätestens am Tag des Beschäftigungsbeginns bei der zuständigen Krankenkasse eingegangen sein.
  • Lohnsteuer-Anmeldung: Die Meldung erfolgt über ELSTER. Abhängig von der Lohnsteuersumme des Vorjahres ist der Anmeldezeitraum monatlich, vierteljährlich oder jährlich.
  • Berufsgenossenschaft: Ein neues Unternehmen muss sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Die Frist ergibt sich aus der jeweiligen Satzung.
  • Zoll und Aufzeichnungspflichten: Der Zoll prüft Mindestlohn, Arbeitszeiterfassung und weitere gesetzliche Vorgaben. Aufzeichnungen müssen ab dem ersten Beschäftigungstag geführt werden.

Voraussetzungen und Unterlagen

Vor der ersten Anmeldung benötigt der Arbeitgeber eine Betriebsnummer. Diese kann beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Für die Lohnsteuer-Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat erforderlich.

Für die Anmeldung und laufende Abrechnung sind in der Regel folgende Unterlagen nötig:

  • Ausweisdokument der beschäftigten Person
  • Steueridentifikationsnummer
  • Sozialversicherungsnummer
  • Arbeitsvertrag
  • Bankverbindung für das Arbeitsentgelt
  • Angaben zur Krankenkasse

Verantwortlich für die korrekte Anmeldung, Berechnung und Überweisung

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