Die steuerliche Registrierung ist ein Pflichtschritt für alle Unternehmen, die in Deutschland wirtschaftlich tätig werden. Zuständig sind die Finanzämter der Länder sowie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der offizielle Weg führt über das ELSTER-Portal. Parallel kursieren Angebote, die gegen Gebühr eine beschleunigte oder komplette Anmeldung versprechen. Die meisten dieser Schritte kann das Unternehmen selbst durchführen. Die folgenden fünf Prüfpunkte zeigen, wie sich sachlich fundierte Offerten von irreführenden unterscheiden lassen.
Materialien und Voraussetzungen
Für die steuerliche Erfassung benötigen Sie:
- Gewerbeanmeldung oder bereits ausgehandelten Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug
- Personalausweis oder Reisepass der Geschäftsführung
- Angaben zur geplanten Tätigkeit und voraussichtlichen Umsätzen
- Bankverbindung für das Geschäftskonto
Die eigentliche Anmeldung erfolgt über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ – in den meisten Bundesländern über das ELSTER-Portal. Über ELSTER wird die Steuernummer beim zuständigen Finanzamt beantragt. Dieses richtet sich nach dem Sitz der Gesellschaft oder der Betriebsstätte. Für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist das BZSt zuständig. Der Antrag kann ebenfalls auf der Website des BZSt gestellt werden. Handelsregister und Gewerbeamt sind nur für die Begründung des Unternehmens erforderlich, nicht für die Steuernummer selbst.
Fristen
Die Anmeldung muss „unverzüglich“ nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgen. Das bedeutet nach ständiger Rechtsprechung ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis erhalten die Finanzämter die Gewerbeanmeldung meist automatisch vom Gewerbeamt. Dennoch ist das Unternehmen selbst für die Einreichung des Fragebogens verantwortlich. Eine Fristenübersicht gibt es nicht; die Bearbeitungszeit hängt von der Arbeitslast des jeweiligen Finanzamts ab.
Häufige Fehler
- Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer werden verwechselt. Die Steuernummer dient der regulären Veranlagung, die USt-IdNr. dem Vorsteuerabzug und innergemeinschaftlichen Lieferungen.
- Fehlende oder falsche Angaben zur Tätigkeit führen zu Rückfragen und Verzögerungen.
- Der Antrag wird nicht elektronisch über ELSTER eingereicht, sondern als Papierformular an eine falsche Adresse geschickt.
- Ausländische Unternehmen rechnen mit einem Finanzamt am Ort der Briefkastenadresse, obwohl der tatsächliche Sitz der Geschäftsleitung maßgeblich ist.
5 Prüfpunkte für Offerten im Zusammenhang mit der Steuerregistrierung
Wenn Sie ein Angebot erhalten, das die Übernahme der Registrierung anbietet, sollten Sie diese Punkte abarbeiten.
- Adresse und Absender: Offizielle Behörden schreiben über elektronische Systeme oder amtliche Briefbögen. Seriöse Absender verwenden Domains der öffentlichen Verwaltung, nicht Mailadressen bei Gmail oder Freemail.
- Vorabzahlung: Die Beantragung der Steuernummer beim Finanzamt ist kostenlos. Für die USt-IdNr. gibt es ebenfalls keine Gebühr. Wird eine Gebühr vorab verlangt, ist das ein Warnsignal.
- Telefonische Rückfrage beim Finanzamt: Rufen Sie die amtliche Telefonnummer des zuständigen Finanzamts an und fragen Sie nach, ob die angebotene Vorgehensweise anerkannt ist. Finanzämter veröffentlichen ihre Rufnummern auf den Seiten der Landesfinanzverwaltungen.
- Zusagen zu Fristen: Keine Privatstelle kann verbindlich zusichern, dass eine Anmeldung bis zu einem bestimmten Termin bearbeitet wird. Solche Zusagen sind rechtlich wirkungslos und dienen häufig nur der Geschäftsanbahnung.
- Kontoverbindung: Amtliche Zahlungen an Finanzämter (z. B. Steuerschulden) laufen auf Landeskassen. Zahlungen an private Konten für einen „Bearbeitungsvorgang“ sind unüblich. Prüfen Sie die IBAN und den Zahlungsempfänger.
Behördliche Anlaufstellen
Kostenlose und verbindliche Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Finanzämtern, bei ELSTER, beim BZSt sowie bei der Industrie- und Handelskammer. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die German Trade & Invest (GTAI) halten Merkblätter für ausländische Investitionen bereit. Der Zoll informiert über steuerliche Nebenpflichten bei bestimmten Waren. Das gemeinsame Registerportal der Länder bietet Handelsregisterauszüge.
Offizielle Quellen
- ELSTER
- Bundeszentralamt für Steuern
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag
- Zoll
- Germany Trade & Invest
- Unternehmensregister
Stand: 2026-08-14
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Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

