Für internationale Unternehmen, die Waren aus China nach Deutschland importieren möchten, gehört die Berechnung der Einfuhrkosten zu den ersten Schritten. Dabei geht es nicht nur um den Kaufpreis der Ware, sondern auch um die Abgaben, die bei der Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr in Deutschland anfallen. Die wichtigsten Positionen sind der Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer. Die genaue Höhe lässt sich jedoch nicht pauschal nennen, weil sie von mehreren Faktoren abhängt: vom Warenwert, von der zolltariflichen Einreihung, vom Ursprung der Ware und von der aktuellen Rechtslage. Dieser FAQ-Beitrag erklärt die Zusammensetzung, die Berechnungsgrundlagen und die praktischen Schritte. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Was bedeutet „Einfuhrkosten“ bei einem Import aus China?
Einfuhrkosten sind nicht gleichbedeutend mit dem Warenpreis. Wenn Waren aus einem Drittland wie China in die Europäische Union eingeführt werden, verlangt der Zoll regelmäßig zwei Abgaben:
- Zoll auf den sogenannten Zollwert der Ware;
- Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert zuzüglich Zoll und bestimmter weiterer Abgaben.
Hinzu kommen können weitere Kosten, etwa für Zollanmeldungen durch einen Dienstleister, Transport- und Versicherungskosten oder behördliche Prüfungen. Diese sind zwar nicht direkt Teil der Berechnung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, beeinflussen aber dennoch die Gesamtkosten des Imports.
Wie setzt sich der Zoll für Waren aus China zusammen?
Der Zoll ist eine Einfuhrabgabe, die auf Waren aus Nicht-EU-Staaten erhoben wird. Seine Berechnung erfolgt in zwei Schritten:
- Ermittlung des Zollwerts;
- Anwendung des Zollsatzes, der für die jeweilige Warenposition gilt.
Der Zollwert ist in der Praxis meist der Transaktionswert, also der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Warenpreis. Wichtig: Dieser Wert wird nicht nur anhand der reinen Warenrechnung bestimmt. Er umfasst in der Regel auch Transport- und Versicherungskosten bis zur ersten Grenze des Zollgebiets der Europäischen Union. Übliche Incoterms wie EXW, FOB oder CIF zeigen an, welche Kosten bereits im Preis enthalten sind. Für die Zollwertermittlung ist entscheidend, was nach den zollrechtlichen Vorschriften zum tatsächlichen Zollwert gehört, nicht allein die Vertragsvereinbarung.
Der anwendbare Zollsatz hängt von der Zolltarifnummer der Ware ab. Diese wird auch als HS-Code oder TARIC-Code bezeichnet. Es gibt keine einheitliche „China-Pauschale“ für den Zollsatz. Unterschiedliche Produktgruppen haben unterschiedliche Sätze. Manche Zollsätze werden als Prozentsatz vom Zollwert erhoben, andere als Festbetrag je Kilogramm oder je Stück, wieder andere als Mischform. Für Waren mit Ursprung in China gelten in der Regel die allgemeinen Drittlands-Zollsätze der EU, sofern keine besonderen handelspolitischen Maßnahmen wie Antidumpingzölle anwendbar sind.
Wie wird die Einfuhrumsatzsteuer berechnet?
Die Einfuhrumsatzsteuer ist keine Sondersteuer, sondern die auf den Import anfallende Umsatzsteuer. In Deutschland gilt derzeit ein Regelsatz von 19 % sowie ein ermäßigter Satz von 7 % für bestimmte Waren wie Bücher oder Lebensmittel. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben, da sich Steuersätze durch EU-Recht oder nationale Gesetze ändern können.
Die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist nicht einfach der Rechnungswert. Sie berechnet sich grundsätzlich aus:
- dem Zollwert der Ware,
- zuzüglich des geschuldeten Zolls,
- zuzüglich weiterer bei der Einfuhr anfallender Abgaben, soweit solche anwendbar sind.
Formal lässt sich das so darstellen:
Einfuhrumsatzsteuer = (Zollwert + Zoll + weitere Einfuhrabgaben) × Einfuhrumsatzsteuersatz
Diese Bemessungsgrundlage ergibt sich aus den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften für die Einfuhr. Wer als Unternehmen in Deutschland vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann die Einfuhrumsatzsteuer in der Regel als Vorsteuer abziehen. Dafür sind die Zollabgabenbescheide beziehungsweise die vom Zoll erteilten Belege zwingend zu dokumentieren.
| Abgabe | Berechnungsgrundlage | Hinweis |
|---|---|---|
| Zoll | Zollwert | Zollsatz je nach Zolltarifnummer, nicht pauschal für China |
| Einfuhrumsatzsteuer | Zollwert + Zoll + weitere Abgaben | Regelsatz oder ermäßigter Satz, Stand prüfen |
Welche Rolle spielt die Herkunft „China“?
China ist für den deutschen Importmarkt eine der wichtigsten Ursprungsregionen. Entscheidend ist der sogenannte zollrechtliche Ursprung der Ware. Dieser kann sich durch Produktion, Be- oder Verarbeitung in einem anderen Land ändern. Liegt der Ursprung in China, sind die EU-Außenzölle für Drittlandswaren anzuwenden. Es besteht, anders als bei manchen anderen Handelsabkommen der EU, kein allgemeines Freihandelsabkommen mit China, das die Zölle dauerhaft auf null reduziert. Daher ist eine sorgfältige Prüfung der Warenposition und des Ursprungs besonders wichtig.
Zusätzlich können für bestimmte Warengruppen aus China Antidumpingzölle oder Ausgleichszölle gelten. Diese werden nicht allgemein auf alle Waren erhoben, sondern nur auf bestimmte Produkte, bei denen die EU nach Untersuchungen festgestellt hat, dass ein schädigendes Dumping vorliegt. Ob ein Antidumpingzoll auf Ihre Ware anfällt, lässt sich nur mit der konkreten Zolltarifnummer und ihrer Beschreibung ermitteln. Auch hier gilt: Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben, etwa im TARIC der Europäischen Kommission.
Welche Unterlagen und Voraussetzungen sind notwendig?
Damit eine Einfuhr in Deutschland zügig abgewickelt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine gültige EORI-Nummer für das importierende Unternehmen;
- eine elektronische Zollanmeldung, in der Regel über das ATLAS-Verfahren oder durch einen zugelassenen Zollanmelder;
- die Handelsrechnung mit Angaben zu Warenbeschreibung, Menge, Preis und Beteiligten;
- ein Frachtpapier (Seefrachtbrief, Luftfrachtbrief oder CMR-Frachtbrief);
- gegebenenfalls ein Ursprungsdokument, wenn Zollpräferenzen oder handelspolitische Maßnahmen relevant sind;
- bei bestimmten Waren zusätzlich Genehmigungen oder Zertifikate, etwa für Elektrogeräte, Spielzeug, Lebensmittel oder Produkte mit Sicherheitsanforderungen.
Fehlen Unterlagen oder sind Angaben unzutreffend, kann der Zoll die Anmeldung zurückweisen oder die Ware zur genaueren Prüfung zurückhalten.
Wie lange dauert die Zollabfertigung?
Die Dauer kann stark variieren. Eine elektronisch vollständige und unauffällige Zollanmeldung wird häufig innerhalb weniger Minuten bearbeitet. Wird die Ware jedoch durch den Zoll ausgewählt für eine Beschau, eine Warenprüfung oder eine laboranalytische Untersuchung, kann die Abfertigung mehrere Stunden oder sogar Tage dauern.
Für planende Unternehmen ist daher wichtig, ausreichend Zeit einzuplanen. Insbesondere bei Waren aus China spielt die gesamte Transportkette eine Rolle: Seefracht dauert mehrere Wochen, Luftfracht ist schneller, Luftfracht und Expressdienste bieten oftmals eine integrierte Zollabfertigung an. Die reine Zollabfertigung ist also nur ein Teil der Gesamtzeit. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben zu Bearbeitungszeiten und zollamtlichen Vorgaben.
Welche Risiken bestehen bei falscher Berechnung?
Eine fehlerhafte Ermittlung von Zollwert, Zolltarifnummer oder Ursprung kann erhebliche Folgen haben:
- Zollnacherhebung: Fehlende Abgaben werden nachträglich festgesetzt;
- Säumniszuschläge und Verzugszinsen, wenn Abgaben zu spät gezahlt werden;
- Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben;
- Verzögerung der Lieferung, weil der Zoll die Ware beanstandet;
- Reputationsrisiken gegenüber Geschäftspartnern und Behörden.
Besonders bei Waren aus China kommt es immer wieder zu Problemen mit zu niedrig deklarierten Werten. Der Zoll prüft die Plausibilität des Warenwerts und kann bei Zweifeln die tatsächliche Zahlung oder die Kalkulation des Herstellers verlangen. Eine bewusste Unterbewertung ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann strafrechtlich relevant sein.
Gelten Sonderregeln für E-Commerce und kleine Sendungen?
Wer Waren aus China nicht als klassischer Importeur, sondern online über Plattformen oder als Paketversand nach Deutschland bringt, muss ebenfalls Zoll und Einfuhrumsatzsteuer beachten. Für den E-Commerce gibt es in der EU besondere Verfahren, insbesondere den Import-One-Stop-Shop (IOSS). Damit kann bei bestimmten Fernverkäufen aus Drittländern die Umsatzsteuer bereits beim Verkauf erhoben werden. Wenn diese Meldung nicht erfolgt, wird die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr vom Zoll erhoben.
Privatpersonen, die Waren aus China bestellen, sollten kennen: Die früher geltenden Sonderregeln für geringwertige Sendungen wurden im Bereich der Umsatzsteuer durch die EU-Vorschriften zum E-Commerce geändert. Ob im konkreten Fall Zoll anfällt, hängt von der Warenart und dem Warenwert ab. Bei Sendungen mit sehr geringem Wert kann die zollamtliche Erhebung vereinfacht sein. Die genauen Schwellenwerte und Verfahren sind komplex und ändern sich. Daher gilt hier besonders: Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Was gehört nicht zu den Einfuhrkosten nach Zoll und Einfuhrumsatzsteuer?
Häufig werden weitere Kostenpositionen mit den Einfuhrkosten verwechselt. Dazu zählen:
- Seefracht, Luftfracht oder Paketversandkosten;
- Lagerungskosten in Zolllagern;
- Provisionen für Zollagenten oder Zollberater;
- Kosten für Produktprüfungen, Zertifikate oder Marktkonformitätsbewertungen;
- Qualitätskontrollen in China oder deutsche Eigenkontrollen.
Diese Kosten sind für die Gesamtkalkulation relevant, fließen aber nicht in die Berechnung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ein.
Offizielle Quellen
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Handelsregister (Unternehmensregister)
- IHK – Industrie- und Handelskammer
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.
NÄCHSTE SCHRITTE (NEXT STEPS)
Um die Einfuhrkosten für Waren aus China konkret zu bestimmen, empfehlen sich folgende Schritte:
- Zolltarifnummer ermitt

