Welche offiziellen Stellen sind für die Verrechnungspreisdokumentation deutscher Tochtergesellschaften zuständig?

Die Verrechnungspreisdokumentation ist eine zentrale Pflicht für deutsche Tochtergesellschaften internationaler Konzerne. Sie dient dem Nachweis, dass grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen marktüblich gestaltet sind. Für Unternehmen stellt sich daher häufig die Frage, welche offiziellen Stellen diese Dokumentation verlangen, prüfen und gegebenenfalls sanktionieren. Die kurze Antwort lautet: Zuständig ist in Deutschland die Finanzverwaltung, angefangen beim örtlichen Finanzamt bis zum Bundeszentralamt für Steuern. Weitere Einrichtungen wie IHK, GTAI oder Handelsregister haben nur unterstützende Funktionen. Die folgenden Abschnitte zeigen die Rollen der einzelnen Stellen und was bei der Erstellung zu beachten ist.

Finanzamt als zentrale Prüfinstanz

Das für die deutsche Tochtergesellschaft örtlich zuständige Finanzamt ist die erste offizielle Stelle. Es führt die steuerliche Außenprüfung durch und fordert die Verrechnungspreisdokumentation im konkreten Prüfungsfall an. Rechtsgrundlage ist § 90 Absatz 3 der Abgabenordnung (AO). Auf Verlangen des Finanzamts muss der Steuerpflichtige die Aufzeichnungen über Art, Inhalt und Umfang grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen vorlegen.

Praxisrelevant ist die Frist: In der Regel beträgt sie 60 Tage nach Aufforderung. Bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen, etwa einer konzerninternen Umstrukturierung, genügen 30 Tage. Diese Fristen sind gesetzlich vorgegeben und sollten unbedingt eingehalten werden. Die Dokumentation muss nicht regelmäßig eingereicht werden, aber sie muss für den Prüfungsfall vollständig und aktuell bereitliegen.

Bundeszentralamt für Steuern als zentrale Stelle

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist die zentrale Bundesbehörde für internationale Steuerverwaltungsfragen. Es bündelt die Zuständigkeit für Verrechnungspreise insbesondere dann, wenn grenzüberschreitende Sachverhalte mit mehreren Finanzämtern oder ausländischen Steuerverwaltungen koordiniert werden müssen. Das BZSt unterstützt bei Betriebsprüfungen durch Spezialwissen und ist außerdem zentral zuständig für die Entgegennahme der länderbezogenen Berichte (Country-by-Country Reporting, CbCR) nach § 138a AO.

Für viele Tochtergesellschaften ist das BZSt nur mittelbar relevant: Es greift in Prüfungsverfahren ein, wenn eine besonders umfangreiche oder komplexe Verrechnungspreisdokumentation zu beurteilen ist. Unternehmen, die mit dem BZSt in Kontakt treten müssen, sind regelmäßig Konzerne mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro.

Weitere offizielle Stellen und Quellen

Die Finanzverwaltung ist nicht die einzige offizielle Anlaufstelle. Andere Einrichtungen sind beteiligt, wenn es um Formalien, Standortinformationen oder die elektronische Übermittlung von Daten geht. Wichtig ist, diese Stellen nicht mit den Steuerbehörden zu verwechseln.

Stelle Zuständigkeit Bedeutung für die Verrechnungspreisdokumentation
Finanzamt Örtliche Besteuerung, Außenprüfung Fordert die Dokumentation an, prüft sie und setzt ggf. Zuschläge fest.
BZSt Zentrale Steuerverwaltung, internationale Abstimmung Koordination bei komplexen Fällen, Annahme von CbCR-Meldungen.
Bundesministerium der Finanzen (BMF) Steuerpolitische Rechtsetzung Veröffentlicht Verwaltungsgrundsätze und setzt die OECD-Leitlinien um.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK

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