Was kostet eine GmbH-Gründung in Deutschland? Stammkapital, Notargebühren und Handelsregisterkosten für ausländische Investoren

Für ausländische Investoren ist die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) eine der wichtigsten Rechtsformen für den Markteintritt in Deutschland. Sie bietet Haftungsbeschränkung, klare Strukturen und wird international anerkannt. Dieser FAQ beantwortet die zentrale Frage nach den Gründungskosten – insbesondere Stammkapital, Notargebühren und Handelsregisterkosten. Alle Angaben sind allgemeiner Natur. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.

1. Was kostet eine GmbH-Gründung insgesamt?

Die Kosten einer GmbH-Gründung setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Das Stammkapital ist dabei keine Gebühr, sondern das haftende Kapital der Gesellschaft. Es bleibt Vermögen der GmbH und wird für die Geschäftstätigkeit eingesetzt. Die eigentlichen Gründungskosten entstehen vor allem durch den Notar und die Eintragung in das Handelsregister. Zusätzlich müssen ausländische Investoren Ausgaben für Übersetzungen, Beglaubigungen, ein Geschäftskonto und gegebenenfalls für Steuer- und Rechtsberatung einplanen.

2. Welche Kostenfaktoren sind bei der GmbH-Gründung zu berücksichtigen?

Kostenbaustein Zweck Anmerkung
Stammkapital Haftungsbasis der GmbH Mindestens 25.000 Euro; vor der Eintragung teilweise einzuzahlen
Notargebühren Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, Satzung und Anmeldung Gesetzlich geregelt; abhängig vom Gegenstandswert
Handelsregistergebühren Eintragung der GmbH in das Handelsregister Wird vom Amtsgericht erhoben; abhängig vom Eintragungsumfang
Bankkonto Einzahlung des Stammkapitals, laufende Geschäftskonten Geschäftskonto wird für den Nachweis der Einzahlung benötigt
Übersetzung und Legalisierung Ausländische Dokumente, Gesellschaftsverträge, Vollmachten Je nach Herkunftsland erforderlich; kann Zusatzkosten verursachen

Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben. Die konkreten Gebühren lassen sich erst nach Klärung des Gesellschaftsvertrags und des Stammkapitals beziffern.

3. Wie hoch muss das Stammkapital sein?

Die GmbH benötigt ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Dieser Betrag ist im GmbH-Gesetz festgelegt. Bei einer Bargründung muss vor der Anmeldung zum Handelsregister insgesamt mindestens die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt sein. Bei einem Mindeststammkapital von 25.000 Euro bedeutet das: Es müssen mindestens 12.500 Euro auf einem Geschäftskonto der GmbH eingezahlt sein und der Geschäftsführung zur freien Verfügung stehen.

Für ausländische Investoren ist wichtig: Die Einzahlung muss auf ein deutsches Bankkonto der GmbH erfolgen. Zahlungen in ausländischer Währung oder auf ein privates Konto werden in der Regel nicht anerkannt. Bankgebühren und Wechselkurskosten können die tatsächliche Belastung erhöhen. Bei einer Sachgründung wird eine Sacheinlage wie etwa eine Maschine oder ein Fahrzeug in die GmbH eingebracht. Dann gelten besondere Bewertungs

Offizielle Quellen

Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:

Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.

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