Konkrete Frage
Welche Fristen, Unterlagen, Kosten und Risiken gelten, wenn ich den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft im Unternehmensregister offenlegen muss – und wie hängt das mit der Größenklasse des Unternehmens zusammen?
Antwort
Jede in Deutschland eingetragene Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG) muss ihren Jahresabschluss öffentlich offenlegen. Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister. Die Frist richtet sich nach der Größenklasse des Unternehmens, die sich aus Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl ergibt. Für die Einreichung gelten klare Fristsetzungen aus § 325 HGB; wird die Frist versäumt, droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB.
Größenklassen nach § 267 HGB
Die Größenklasse bestimmt nicht nur den Umfang der Berichterstattung, sondern auch die Offenlegungsfrist. Für die Einordnung gelten folgende Schwellenwerte, von denen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei Kriterien erfüllt sein müssen:
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt |
|---|---|---|---|
| Kleine Kapitalgesellschaft | bis 6.000.000 € | bis 12.000.000 € | bis 50 |
| Mittelgroße Kapitalgesellschaft | bis 20.000.000 € | bis 40.000.000 € | bis 250 |
| Große Kapitalgesellschaft | über 20.000.000 € | über 40.000.000 € | über 250 |
Kleinstgesellschaften nach § 267a HGB gelten als Unterfall der kleinen Kapitalgesellschaft und profitieren von weiteren Erleichterungen, etwa bei der Bilanz

