Frage
Kann ich für ein Warenlager in Deutschland die Umsatzsteuer über OSS abwickeln und auf eine lokale Registrierung verzichten?
Antwort
Nein. Das OSS-Verfahren ist ein Vereinfachungsverfahren für grenzüberschreitende Fernverkäufe innerhalb der EU. Es ersetzt nicht die lokale umsatzsteuerliche Registrierung, wenn Sie in Deutschland ein Warenlager unterhalten. Auch die IOSS-Regelung für Importe aus Drittländern kommt bei einem Lager in Deutschland nicht zur Anwendung.
Wieso ein Warenlager in Deutschland eine Registrierung auslöst
Für Lieferungen an Endverbraucher ist der Ort der Lieferung dort, wo sich die Ware zum Zeitpunkt des Versands befindet. Liegt die Ware in einem Lager in Deutschland, ist die Lieferung an einen deutschen Kunden ein Inlandsumsatz – unabhängig vom Sitz des liefernden Unternehmens. Damit entsteht eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht in Deutschland. Diese Pflicht gilt bereits für die erste Lieferung aus dem Lager; eine Fernverkaufsschwelle ist hier nicht einschlägig.
OSS und IOSS: Wo die Grenzen liegen
Das OSS-Verfahren dient zur zentralen Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer für innergemeinschaftliche Fernverkäufe und für bestimmte elektronische Dienstleistungen an Endverbraucher in anderen EU-Mitgliedstaaten. Die Lieferschwelle für innergemeinschaftliche Fernverkäufe liegt EU-weit bei 10.000 Euro pro Kalenderjahr. Wer diese Schwelle überschreitet, kann die Steuer über OSS im Sitzland erklären. Liefern Sie jedoch aus einem Lager in Deutschland an Kunden in anderen EU-Ländern, können Sie für diese Fernverkäufe OSS nutzen – Ihre deutschen Inlandsumsätze müssen Sie daneben weiterhin über eine lokale Registrierung erklären.
IOSS (Import One-Stop-Shop) gilt für Fernverkäufe von Waren mit einem Wert von bis zu 150 Euro, die aus Nicht-EU-Staaten in die EU importiert werden. Auch IOSS ersetzt keine lokale Registrierung, wenn die Ware bereits in einem Lager in Deutschland liegt. In diesem Fall ist die Ware bereits eingeführt und der Anwendungsbereich von IOSS nicht eröffnet.
Voraussetzungen für die lokale umsatzsteuerliche Registrierung
- Antrag auf umsatzsteuerliche Erfassung beim zuständigen Finanzamt.
- Erteilung einer deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Gegebenenfalls Bestellung eines Fiskalvertreters oder steuerlichen Beauftragten.
- Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen über ELSTER.
Kosten, Zeit und Risiken auf einen Blick
| Aspekt | Bedeutung |
|---|---|
| Zeit | Die Bearbeitung eines Antrags auf umsatzsteuerliche Erfassung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. |
| Kosten | Das OSS-Verfahren selbst ist gebührenfrei. Die lokale Registrierung kann Kosten für Fiskalvertreter oder Steuerberater auslösen. |
| Voraussetzungen | Ausländische Unternehmer benötigen in der Regel eine USt-IdNr. aus ihrem Sitzland und müssen ggf. einen Fiskalvertreter benennen. |
| Risiken | Ohne Registrierung drohen Nachzahlungen, Verspätungszuschläge und Bußgelder. |
Regeln regelmäßig prüfen
OSS- und IOSS-Regelungen werden auf EU-Ebene fortlaufend angepasst. Auch die Anforderungen an Warenlager und lokale Registrierungen können sich ändern. Unternehmen sollten daher vor der Einrichtung eines Lagers in Deutschland die aktuellen Vorgaben bei den offiziellen Stellen prüfen und die Entwicklung im Blick behalten.
Offizielle Quellen
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – https://www.bzst.de
- ELSTER – https://www.elster.de
- Germany Trade & Invest (GTAI) – https://www.gtai.de
- Zoll – https://www.zoll.de
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – https://www.bmwk.de
- DIHK / IHK – https://www.ihk.de
- Unternehmensregister – https://www.unternehmensregister.de
Stand: 2026-08-13
Alle Angaben ohne Gewähr; bitte die offiziellen aktuellen Fassungen prüfen. Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

