Steuerliche Registrierungspflicht in Deutschland: Selbsttest für Unternehmen

Jedes Unternehmen, das in Deutschland eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss sich beim zuständigen Finanzamt steuerlich registrieren. Auch ausländische Unternehmen sind betroffen, wenn sie eine inländische Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter begründen. Die Anmeldung erfolgt über den amtlichen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser kann seit Einführung des ELSTER-Portals elektronisch übermittelt werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Schritte erforderlich sind, welche Unterlagen benötigt werden und welche offiziellen Stellen weiterhelfen.

Selbsttest: Sind Sie zur steuerlichen Registrierung verpflichtet?

Die folgenden Fragen schaffen erste Anhaltspunkte. Die endgültige Beurteilung nimmt das Finanzamt vor.

Frage Handlungsbedarf
Wird eine gewerbliche Tätigkeit oder ein Handelsgeschäft in Deutschland aufgenommen? Sie müssen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen.
Sind freiberufliche Tätigkeiten wie Arzt, Anwalt oder Ingenieur geplant? Eine steuerliche Registrierung ist ebenfalls erforderlich.
Wird eine GmbH oder Unternehmergesellschaft gegründet? Nach Eintragung ins Handelsregister ist die steuerliche Erfassung nötig.
Besteht eine Betriebsstätte in Deutschland, etwa eine Filiale oder ein Lager? Die Betriebsstätte muss bei einem deutschen Finanzamt registriert werden.
Werden Waren in andere EU-Länder geliefert oder Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland erbracht? Zusätzlich sollte die USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden.

Schritte der steuerlichen Registrierung

Der Ablauf lässt sich in wenige Schritte gliedern. Entscheidend ist die unverzügliche Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, damit keine Verzögerungen bei der Besteuerung entstehen.

  • Fragebogen ausfüllen: Den amtlichen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten Sie über ELSTER oder direkt beim zuständigen Finanzamt. Er enthält Angaben zur Person, zur Tätigkeit und zu den voraussichtlichen Umsätzen.
  • Zuständiges Finanzamt ermitteln: Maßgeblich ist der Ort, an dem die Geschäftsleitung geführt wird oder die Betriebsstätte liegt. Für ausländische Unternehmen kann sich die Zuständigkeit aus dem Ort der Leistungserbringung ergeben. Die Finanzämter sind über die off

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