Für Unternehmen, die in Deutschland geschäftlich tätig werden, ist die Steuer- und Compliance-Koordination ohne verlässliche behördliche Anlaufstellen kaum umsetzbar. Dieser Artikel listet die zentralen offiziellen Quellen – von Register- und Steuerbehörden bis zu Zoll und Förderinformationen – und erläutert, wofür Sie sie konkret nutzen können.
Bundessteuerberaterkammer: Suche nach zugelassenen Steuerberatern
Die offizielle Suchmaschine der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ist die erste Anlaufstelle, wenn Sie einen Steuerberater in Deutschland finden möchten. Sie verzeichnet ausschließlich Berufsträger, die nach dem Steuerberatungsgesetz zugelassen sind. Die Suche ist kostenfrei und liefert Kontaktdaten sowie Angaben zur Kanzlei. Nutzen Sie sie, um einen Ansprechpartner für Ihre steuerlichen Pflichten zu identifizieren. Eine Gewähr für die fachliche Eignung übernimmt die Kammer nicht, wohl aber für die ordnungsgemäße Zulassung.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Das BMWK informiert über wirtschaftsrechtliche Rahmenbedingungen, Existenzgründung und Unternehmensnachfolge. Für die Compliance-Koordination relevant sind insbesondere die Bereiche Außenwirtschaft, Kartellrecht und Praxishinweise zu Lieferkettensorgfaltspflichten. Auf der Website finden Sie zudem Förderprogramme, die auch steuerliche Aspekte berühren können.
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Das BZSt ist zuständig für zentrale Steuerangelegenheiten, die über die Länderfinanzverwaltungen hinausgehen. Dazu gehören die Vergabe der Steuernummer bei grenzüberschreitenden Fällen, Bescheinigungen nach § 50d EStG, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen für öffentliche Aufträge. Für die Compliance-Koordination ist das BZSt außerdem Anlaufstelle für den steuerlichen Informationsaustausch mit ausländischen Behörden.
Handelsregister und Unternehmensregister
Das Handelsregister wird von den örtlichen Amtsgerichten geführt. Es enthält zentrale Daten zu eingetragenen Unternehmen, etwa Rechtsform, Vertretungsbefugnis und Geschäftsadresse. Die Einsichtnahme erfolgt über das gemeinsame Registerportal der Länder oder das Unternehmensregister. Für die Compliance-Koordination ist das Handelsregister unverzichtbar, um die rechtliche Existenz eines Geschäftspartners zu prüfen., sofern keine abweichenden Regelungen gelten.
Industrie- und Handelskammern (IHKs)
Die IHKs sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die für die Einhaltung bestimmter Compliance-Pflichten zuständig sind – etwa bei Genehmigungen, Sachkundeprüfungen oder der Vermittlung von Sachverständigen. Zudem unterstützen sie bei der Klärung von Rechtsfragen im Geschäftsverkehr und verweisen an die jeweils zuständige Behörde. Für die Steuerkoordination sind IHKs keine Steuerbehörde, aber sie bieten praxisnahe Informationen zu Zollverfahren, Ursprungsregeln und Ausfuhrdokumenten.
Zoll
Die Bundeszollverwaltung ist für Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer und die Einhaltung außenwirtschaftlicher Vorschriften zuständig. Für Unternehmen, die Waren über deutsche Grenzen bewegen, sind Zollanmeldungen, Warenursprung und das Elektronische Zollsystem ATLAS von Bedeutung. Die Website des Zolls bietet amtliche Merkblätter und Formulare sowie eine behördliche Auskunftsstelle zu Zollfragen.
ELSTER
ELSTER ist das offizielle Portal der deutschen Steuerverwaltung für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Steueranmeldungen. Pflichtig sind insbesondere die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Zusammenfassende Meldung. Auch Lohnsteuerbescheinigungen werden darüber gemeldet. Für die steuerliche Compliance-Koordination ist ELSTER das zentrale Werkzeug, um Fristen sicher einzuhalten und Belege digital vorzuhalten.
Germany Trade and Invest (GTAI)
Die GTAI – die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing der Bundesrepublik – informiert über steuerliche Aspekte des Markteintritts, etwa Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Steuerabkommen. Die Publikationen sind offiziell und kostenfrei. Für die Compliance-Koordination eignen sich GTAI-Merkblätter, um ausländische Investoren über deutsche Steuerpflichten zu informieren, ohne eine individuelle Beratung zu ersetzen.
Zusammenfassung der wichtigsten Quellen
| Quelle | Zweck / Nutzung | Zuständigkeit |
|---|---|---|
| BStBK-Suche | Steuerberater finden | Zulassung, Kontaktdaten |
| BMWK | Wirtschaftspolitik, Förderung | Rechtsrahmen, Außenwirtschaft |
| BZSt | USt-IdNr., Steuerbescheinigungen | Bundessteuerverwaltung |
| Handelsregister | Firmendaten prüfen | Amtsgerichte |
| IHK | Rechtsauskünfte, Bescheinigungen | Regionaler Sachverstand |
| Zoll | Einfuhr, Verbrauchsteuern, ATLAS | Bundeszollverwaltung |
| ELSTER | Elektronische Steuererklärung | Länderfinanzverwaltungen |
| GTAI | Marktinformationen, Steuerrecht | Bundesgesellschaft |
Praxisempfehlung für die Nutzung
- Prüfen Sie zuerst die BStBK-Suche, um einen zugelassenen Steuerberater zu finden. Die Eignung für Ihren Einzelfall müssen Sie in einem Erstgespräch klären.
- Nutzen Sie ELSTER für alle Meldepflichten – als Unternehmen sind Sie zur elektronischen Übermittlung verpflichtet.
- Für Zollfragen konsultieren Sie die offiziellen Merkblätter, bevor Sie einen Dienstleister beauftragen.
- Bei grenzüberschreitenden Konstellationen ist das BZSt die erste behördliche Anlaufstelle für Zuständigkeitsfragen.
- Das Handelsregister zeigt nur eingetragene Tatsachen – es ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung Ihres Geschäftspartners.
Offizielle Quellen
- Bundessteuerberaterkammer – Steuerberatersuche: https://www.bstbk.de
- BMWK: https://www.bmwk.de
- BZSt: https://www.bzst.de
- Handelsregister / Unternehmensregister: https://www.handelsregister.de und https://www.unternehmensregister.de
- IHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag): https://www.dihk.de
- Zoll: https://www.zoll.de
- ELSTER: https://www.elster.de
- GTAI: https://www.gtai.de
Stand: 2026-08-17
Alle Angaben ohne Gewähr; offizielle Fassungen prüfen.
Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

