Was zählt zu den Lohnnebenkosten?
In Deutschland trägt der Arbeitgeber nicht nur das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt. Zusätzlich fallen Beiträge zur Sozialversicherung sowie Umlagen und berufsgenossenschaftliche Beiträge an. Diese Lohnnebenkosten erhöhen die Personalkosten je Beschäftigten um rund 20 bis 30 Prozent – je nach Krankenkasse, Branche und Beitragsbemessungsgrenzen. Für die Finanzplanung ist eine verlässliche Kalkulation daher unverzichtbar.
Die wichtigsten Posten im Überblick
- Rentenversicherung: Der Arbeitgeberanteil liegt aktuell bei 9,3 % des beitragspflichtigen Entgelts.
- Arbeitslosenversicherung:

