Internationale Unternehmen, die nach Deutschland liefern, stehen vor der Frage, ob sie in Deutschland umsatzsteuerlich registriert werden müssen. Diese Prüfung lässt sich mit wenigen strukturierten Fragen vornehmen. Der folgende Selbsttest hilft, die maßgeblichen Punkte zu erkennen. Er ersetzt keine verbindliche steuerliche Prüfung und keine Beratung durch eine Steuerkanzlei.
Der Ausgangspunkt: Wo sich die Ware bei Lieferung befindet
Für die deutsche Umsatzsteuer kommt es regelmäßig darauf an, wo eine Lieferung stattfindet. Befindet sich die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs in Deutschland, ist die Lieferung grundsätzlich in Deutschland steuerbar. Das gilt unabhängig davon, ob ein eigenes Lager, ein Fulfillment-Dienstleister oder ein kurzfristig angemieteter Lagerraum genutzt wird.
Kernpunkt: Das OSS- und das IOSS-Verfahren ersetzen keine lokale umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland, wenn Waren aus einem deutschen Lager heraus geliefert werden. OSS und IOSS sind Sonderverfahren für bestimmte grenzüberschreitende Verkäufe. Sie sind kein Ersatz für die steuerliche Erfassung einer Inlandslieferung.
Selbsttest: Fünf Prüfpunkte für Ihr Unternehmen
| Prüfpunkt | Ja – was bedeutet das? |
|---|---|
| 1. Befindet sich die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs in Deutschland? | Die Lieferung ist in Deutschland steuerbar. Eine umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland ist in der Regel erforderlich. |
| 2. Nutzen Sie einen Lagerort in Deutschland, auch über Fulfillment-Dienstleister? | Für Waren, die aus diesem Lager an Kunden geliefert werden, ist Deutschland der Ort der Lie
|

