Die GmbH unterliegt in Deutschland zwei wesentlichen Ertragsteuern: der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Dieser Artikel stellt beide Steuerarten gegenüber, erklärt ihre Berechnung und nennt die wichtigsten Fristen. Er richtet sich an Unternehmen, die sich über die steuerlichen Rahmenbedingungen informieren möchten.
Körperschaftsteuer: Grundlagen
Die Körperschaftsteuer ist eine Bundessteuer auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften. Sie wird auf der Grundlage des zu versteuernden Einkommens erhoben. Der Steuersatz beträgt 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Für die GmbH sind die Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes maßgeblich. Die Steuererklärung wird in der Regel über ELSTER eingereicht.
Gewerbesteuer: Grundlagen
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde erhebt sie mit einem eigenen Hebesatz. Die Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, der aus dem Gewinn ermittelt und um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen bereinigt wird. Die Steuermesszahl beträgt 3,5 %. Die tatsächliche Steuer ergibt sich aus dem Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde.
Vergleich der Steuerarten
| Aspekt | Körperschaftsteuer | Gewerbesteuer |
|---|---|---|
| Steuergläubiger | Bund | Gemeinde |
| Steuersatz / Messzahl |

