GPSR für Online-Händler: Welche Produktinformationen müssen Sie in Deutschland bereitstellen?

Die EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR, General Product Safety Regulation, EU 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 vollständig. Für Online-Händler in Deutschland bedeutet das: Sie dürfen Produkte nur anbieten, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationen in der Produktansicht und beim Versand bereitgestellt werden. Dieser FAQ-Artikel klärt, welche konkreten Angaben Sie benötigen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Kosten typischerweise entstehen und welche Risiken bei Verstößen drohen. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben, da sich Auslegungen der Aufsichtsbehörden weiterhin konkretisieren.

Was ist GPSR genau und wer ist betroffen?

Die General Product Safety Regulation (GPSR) ersetzt die bisherige EU-Produktsicherheitsrichtlinie und erweitert die Pflichten für Hersteller, Importeure, Händler und Online-Marktplätze. Sie gilt für alle Verbraucherprodukte, die nicht oder nicht vollständig durch spezielle Harmonisierungsrechtsvorschriften (z.B. Spielzeug-Richtlinie, Elektrogeräte oder Medizinprodukte) abgedeckt sind – und ergänzt diese. Online-Händler, die Produkte in Deutschland oder andere EU-Staaten verkaufen, sind als „Händler“ oder „Fulfilment-Dienstleister“ unmittelbar betroffen, auch wenn sie die Ware nie selbst in den Händen halten.

Welche Produktinformationen müssen Sie online bereitstellen?

Die GPSR verlangt, dass Verbraucher vor dem Kauf eindeutig erkennen können, wer für das Produkt verantwortlich ist und welche Sicherheitsinformationen relevant sind. In Ihrem Online-Angebot müssen Sie daher mindestens folgende Angaben hinterlegen:

  • Name und Kontaktdaten des Herstellers (Postadresse, E-Mail oder Telefon).
  • Sofern der Hersteller nicht in der EU ansässig ist: den EU-Importeur oder den bevollmächtigten Vertreter.
  • Die Produktidentifikation, also eine klare Bezeichnung, Typ, Modell oder Chargennummer.
  • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, die auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht sind.
  • Gegebenenfalls eine Bedienungs- und Sicherheitsanleitung in deutscher Sprache.

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Pflichtangaben zusammen:

Art der Information Beispiele Zweck
Produktidentifikation Modellbezeichnung, Artikelnr., Charge Rückverfolgbarkeit
Hersteller Firma, Handelsregister, Postadresse, E-Mail Verantwortlicher in der EU
Importeur/EU-Bevollmächtigter Name und Adresse des in der EU ansässigen Unternehmens Anlaufstelle für Behörden und Verbraucher
Sicherheitsinformationen Warnhinweise gemäß Produktart, z.B. „Nicht für Kinder unter 36 Monaten“ Vermeidung von Gefahren
Anleitung Gebrauchsanweisung, Reparaturhinweise Sichere Verwendung

Wichtig: Diese Informationen müssen nicht nur in der Produktliste (Website oder Marktplatz) erscheinen. Sie müssen auch physisch am Produkt, auf der Verpackung oder im beiliegenden Dokument vorhanden sein, wenn das Produkt an den Verbraucher geliefert wird. Die Online-Angaben müssen so ausführlich sein, dass eine informierte und sichere Kaufentscheidung möglich ist.

Wo müssen die Informationen im Online-Shop sichtbar sein?

Die GPSR verlangt, dass die Angaben „bei der Angebotspräsentation“ sichtbar sind. Das heißt: Der Verbraucher soll sie vor dem Kauf sehen können, nicht erst nach dem Bestellabschluss. In der Praxis bedeutet das:

  • Auf der Produktdetailseite: Hersteller und ggf. Importeur direkt angeben.
  • Bei Marktplätzen wie Amazon, eBay oder Etsy: in den dafür vorgesehenen Feldern eintragen.
  • Warnhinweise und Sicherheitsanweisungen in die Produktbeschreibung aufnehmen, z.B. als aufklappbaren Bereich.
  • Wenn das Produkt eine Anleitung benötigt, sollte der Link oder ein PDF-Download vor dem Kauf bereitstehen.

Welche Voraussetzungen müssen Online-Händler erfüllen?

Sie benötigen die Informationen nicht aus dem Gedächtnis, sondern müssen sie systematisch vom Lieferanten/Hersteller anfordern. Konkret sollten Sie:

  1. Für jedes Produkt prüfen, ob der Hersteller seiner Kennzeichnungspflicht bereits nachgekommen ist.
  2. Vom Lieferanten die vollständigen Kontaktdaten des Herstellers bzw. Importeurs einholen.
  3. Technische Unterlagen und Konformitätserklärungen prüfen, soweit vorhanden (z.B. für CE-gekennzeichnete oder über andere EU-Richtlinien harmonisierte Produkte).
  4. Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache bereitstellen (oder mindestens in einer für den Verbraucher leicht verständlichen Sprache des Ziellandes).
  5. Dokumentieren, wie Sie die Informationen erhalten haben, um im Fall einer behördlichen Anfrage nachweisen zu können.

Wenn Sie als Händler nicht an den Hersteller herankommen, dürfen Sie das Produkt in der EU grundsätzlich nicht mehr verkaufen. Eine vollständige Rückverfolgbarkeit ist Kern der GPSR.

Welche Kosten und welcher Zeitaufwand sind realistisch?

Die GPSR selbst erhebt keine Gebühren. Die Kosten entstehen durch interne Prozesse, Software-Anpassungen und die Einholung von Informationen. Zu kalkulieren sind:

  • Personalkosten für die Sichtung des Sortiments und die Datenpflege.
  • Einmalige Anpassung der Website (z.B. neue Pflichtfelder im Backend).
  • Bei fehlenden Herstellerangaben: Kommunikation und Nacharbeit bis hin zur Beauftragung eines EU-Importeurs oder eines bevollmächtigten Vertreters.
  • Rechtsberatung oder Produkttests, sofern Zweifel an der Konformität bestehen.

Die Vorbereitungszeit hängt stark von der Sortimentsgröße ab. Für einige hundert Produkte können mehrere Wochen einzuplanen sein. Die Kosten sind individuell sehr unterschiedlich. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben, da Behörden und Marktplätze ihre Anforderungen laufend konkretisieren.

Welche Risiken drohen bei Verstößen?

Verstöße gegen die GPSR können erhebliche Folgen haben:

  • Behördliche Anordnungen: Die Marktaufsichtsbehörden können den Verkauf untersagen, Produkte vom Markt nehmen oder Rückrufe verlangen.
  • Bußgelder: Der Gesetzgeber hat in Deutschland u.a. das Marktüberwachungsgesetz (MStG) sowie die Produktsicherheitsverordnung angepasst. Je nach Schwere des Verstoßes drohen Geldbußen. Konkrete Beträge nennen wir hier bewusst nicht. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
  • Zivilrechtliche Haftung: Bei Schäden durch ein Sicherheitsrisiko können Hersteller, Händler und Importeure haftbar gemacht werden.
  • Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen: Fehlende Pflichtangaben können gleichzeitig einen Verstoß gegen die Informationspflichten aus der EU-Omnibus-Richtlinie darstellen und abgemahnt werden.
  • Marktplatz-Sanktionen: Amazon & Co. sperren regelmäßig Angebote, wenn die erforderlichen GPSR-Angaben fehlen.

FAQ: Häufige Fragen in der Praxis

Gilt GPSR auch für gebrauchte Produkte?

Ja, grundsätzlich gelten die Pflichten für alle Produkte, die auf dem Markt bereitgestellt werden – auch für Reparatur- oder Aufarbeitungsobjekte. Allerdings können die Anforderungen an die Dokumentation geringer sein, wenn die Produkte bereits vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr waren und keine neuen Risiken bestehen. Behörden prüfen das im Einzelfall.

Braucht jedes Produkt eine CE-Kennzeichnung?

Nein. CE ist nur für Produkte vorgeschrieben, die unter spezielle EU-Richtlinien fallen (z.B. Spielzeug, Elektrogeräte). Die GPSR gilt für alle Produkte, unabhängig vom CE-Zeichen. Für nicht harmonisierte Produkte sind Sie als Händler trotzdem zu Produktinformationen und Sicherheitsfragen verpflichtet.

Was tun, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt?

In diesem Fall muss es einen in der EU ansässigen Importeur geben, der als verantwortlicher Wirtschaftsakteur auftritt. Liegt kein Importeur vor, können Sie den Verkauf nicht legal anbieten. Sie müssen dann entweder selbst in die Rolle des Importeurs schlüpfen oder einen EU-Bevollmächtigten benennen, der die Unterlagen und Kontakte für die Aufsichtsbehörden vorhält.

Müssen Herstellerinformationen auf der Produktseite bereits vor dem Kauf stehen?

Ja. Das ist einer der zentralen Punkte der GPSR für den E-Commerce. Es genügt nicht, die Angaben erst in der Rechnung oder auf dem Lieferschein zu nennen. Sie müssen direkt in der Angebotspräsentation sichtbar sein, also auf der Artikelansicht, auf der der Kunde „in den Warenkorb“ klickt.

So setzen Sie die GPSR-Anforderungen um – eine Checkliste

  • Sortimentsliste erstellen: Alle Artikel, die Sie online verkaufen, in einer Liste erfassen.
  • Pflichtangaben je Artikel prüfen: Produktbezeichnung, Typ/Charge, Hersteller, Importeur, Warnhinweise.
  • Fehlende Daten anfordern: Schreiben Sie Lieferanten mit konkreten Anforderungen an und dokumentieren Sie die Antworten.
  • Online-Darstellung anpassen: Pflichtfelder für Hersteller und Importeur in Ihrem Shop oder Marktplatz-Template hinterlegen.
  • Sprachfassungen sicherstellen: Die relevanten Warnhinweise und Anleitungen müssen in deutscher Sprache bereitstehen.
  • Prüfung durchführen: Lassen Sie stichprobenartig Ihre Produktseiten auf Vollständigkeit prüfen.

Offizielle Quellen

Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:

Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.

NÄCHSTE SCHRITTE (NEXT STEPS)

Die GPSR ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein fortlaufender Prozess. Für Online-Händler empfiehlt sich ein Praxisvorgehen:

  1. Bestimmen Sie einen Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen, der die Produktkonformität laufend überwacht.
  2. Nutzen Sie die oben genannte Checkliste, um Ihr Angebot vor dem nächsten Produktupdate auf GPSR-Konformität zu prüfen.
  3. Etablieren Sie einen Informationsfluss mit Ihren Lieferanten, damit Sie bei jedem neuen Produkt automatisch die Pflichtangaben erhalten.
  4. Kontrollieren Sie Ihre Marktplatz-Accounts regelmäßig auf neue Pflichtfelder oder Änderungen der Suchmasken. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
  5. Falls Sie unsicher sind, ziehen Sie einen spezialisierten Anwalt oder einen Dienstleister für Produktcompliance hinzu – insbesondere bei hohem Sortiment oder grenzüberschreitendem Verkauf.

Dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig. Wenn eine Behörde oder ein Marktplatz eine Nachfrage stellt, zeigen Sie durch Ihre Aufzeichnungen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Damit lassen sich viele Risiken deutlich reduzieren.

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