Die Prüfung des Markteintritts steht am Anfang einer GmbH-Gründung. In Deutschland ist die GmbH eine häufig genutzte Rechtsform, weil sie die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Der folgende Ablauf zeigt die Schritte von der Eignungsprüfung bis zur Eintragung in das Handelsregister.
1. Eignung und Marktprüfung
Vor dem Notartermin sollten Sie klären, ob die GmbH zum Geschäftsmodell passt und ob der Markt den erwarteten Aufwand rechtfertigt. Dazu gehören Zielgruppe, Wettbewerb und ein realistischer Kostenrahmen. Orientierung bieten der Gründungsleitfaden des BMWK sowie die Marktdaten der GTAI.
- Zielgruppe: Wer soll kaufen, welches Problem wird gelöst, welche Preise sind üblich?
- Wettbewerb: Wer bietet Vergleichbares an, wo liegen Preis-, Qualitäts- oder Liefervorteile?
- Kostenrahmen: Einmalige Gründungskosten, Stammkapital und laufende Kosten transparent aufstellen.
2. Vorbereitung und Stammkapital
Der Notar benötigt einen Gesellschaftsvertrag oder ein notarielles Musterprotokoll. Die GmbH braucht ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR. Für die Anmeldung müssen aus dem Stammkapital mindestens 12.500 EUR aufgebracht sein. Der Notar prüft die ordnungsgemäße Kapitalaufbringung.
Bereitstellen sollten Sie außerdem den Unternehmensgegenstand, die Sitzadresse und die Personen, die als Geschäftsführer vorgesehen sind.
3. Notarielle Beurkundung
Beim Notartermin werden der Gesellschaftsvertrag, die Bestellung der Geschäftsführung und die Übernahme der Stammeinlagen beurkundet. Der Notar prüft Identitäten, Satzungsregelungen und Vertretungsbefugnisse.
Nach der Beurkundung reicht der Notar die Anmeldung zum

