Lieferkettensorgfaltspflichten in Deutschland: Anforderungen für chinesische Batteriehersteller

Der Markteintritt nach Deutschland erfordert mehr als Produktqualität und Zollabwicklung. Seit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erwarten deutsche Abnehmer von ihren Zulieferern verlässliche Nachweise zu Menschenrechts- und Umweltstandards. Das gilt besonders für Hersteller von Batterien und Batteriekomponenten, da ihre Lieferketten kritische Rohstoffe wie Kobalt, Lithium und Graphit umfassen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die zentralen Pflichten, Fristen und praktischen Umsetzungsfragen.

Ausgangspunkt: Deutsches Lieferkettengesetz und betroffene Unternehmen

Das LkSG gilt zunächst für Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2023 sind Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten verpflichtet; seit dem 1. Januar 2024 gilt die Schwelle von mehr als 1.000 Beschäftigten. Für chinesische Hersteller ohne deutsche Niederlassung gelten die direkten Pflichten nicht. Sie werden jedoch häufig mittelbar oder unmittelbar in die Lieferkette eines deutschen Unternehmens einbezogen. Deutsche Auftraggeber müssen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette überwachen und geben diese Anforderungen vertraglich an Lieferanten weiter.

Zentrale Fristen im Überblick

Unternehmensgröße (Beschäftigte) Anwendbarkeit
Mehr als 3.000 Seit 1. Januar 2023
Mehr als 1.000 Seit 1. Januar 2024

Für Batteriehersteller in China, die in den deutschen Markt liefern, ist vor allem die Frage wichtig: Erfüllt meine eigene Lieferkette die Anforderungen, die deutsche Kunden an ihre Zulieferer stellen? Dazu gehören nicht nur die unmittelbaren Produktionsstätten, sondern auch Vorlieferanten für Rohstoffe, Chemikalien und Batteriekomponenten.

Sorgfaltspflichten in der Praxis

Das LkSG nennt konkrete Pflichten. Die wichtigsten sind:

  • Risikoanalyse: Unternehmen müssen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer Lieferkette ermitteln und bewerten.
  • Präventionsmaßnahmen: Verantwortlichkeiten festlegen, Schulungen durchführen, vertragliche Zusicherungen einholen.
  • Abhilfemaßnahmen: Bei Verstößen müssen Unternehmen unverzüglich reagieren und Korrekturen veranlassen.
  • Beschwerdeverfahren: Hinweisgeber müssen Missstände melden können – unternehmensintern oder über eine externe Vertrauensstelle.
  • Dokumentation und Bericht: Die Erfüllung der Pflichten muss laufend dokumentiert und jährlich veröffentlicht werden.

Für einen chinesischen Batteriehersteller bedeutet das: Deutsche Kunden werden spätestens im Rahmen einer Ausschreibung oder eines Audits Nachweise verlangen. Typische Fragen sind: Woher stammen die Rohstoffe? Wie werden Arbeitszeiten und Arbeitssicherheit in der Produktion überwacht? Welche Umweltstandards gelten in den Vorstufen? Werden Verstöße gemeldet und abgestellt?

Typische Anforderungen in Verträgen und Einkaufsbedingungen

Viele deutsche Abnehmer nehmen in ihre Einkaufsbedingungen eigene Compliance-Klauseln auf. Diese können zum Beispiel folgende Elemente enthalten:

  • Zusicherung, das LkSG und anerkannte internationale Standards einzuhalten.
  • Recht des Kunden, Audits durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen.
  • Pflicht zur Weitergabe der Anforderungen an Vorlieferanten.
  • Mechanismen zur Abstellung von Verstößen und zur Zusammenarbeit im Beschwerdefall.

Chinesische Hersteller sollten solche Klauseln nicht pauschal akzeptieren, sondern prüfen lassen. Werden etwa eigene Geschäftsgeheimnisse gefährdet oder sind die geforderten Nachweise in der Praxis nicht erbringbar, sollten Vertragsverhandlungen geführt werden. Wichtig ist, bestehende Strukturen zum Arbeitsschutz und Umweltmanagement zu dokumentieren und bei Bedarf weiterzuentwickeln.

Risiken bei Nichteinhaltung

Die zuständige Behörde für das LkSG ist das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie kann bei Verstößen Bußgelder verhängen und Unternehmen von öffentlichen Vergaben ausschließen. Für Zulieferer im Ausland sind vor allem indirekte Folgen relevant: Ein deutscher Kunde wird sich von einem Lieferanten trennen, der die geforderten Nachweise nicht erbringen kann. Auch internationale Kunden außerhalb Europas übernehmen zunehmend ähnliche Anforderungen in ihre Lieferkettenprozesse.

Zusätzliche Themen rund um den Markteintritt

Für ein Engagement in Deutschland sind neben dem LkSG weitere Formalitäten zu beachten. Wer eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung gründet, muss die Eintragung im Handelsregister veranlassen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) hilft bei Genehmigungs- und Standortfragen. Für steuerliche Angelegenheiten kommen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das ELSTER-Portal und der deutsche Zoll ins Spiel. Germany Trade and Invest (GTAI) informiert über den Markteintritt und aktuelle Marktbedingungen. Diese Stellen ersetzen keine Rechtsberatung, liefern aber amtliche Grundlagen für Entscheidungen.

Weitere Entwicklung: EU-Lieferkettenrichtlinie

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitspflicht von Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) ist verabschiedet und muss in nationales Recht umgesetzt werden. Sie sieht schrittweise Anwendungsdaten vor. Auf deutsche Unternehmen, die bereits dem LkSG unterliegen oder künftig unterfallen, werden damit zusätzliche Anforderungen zukommen. Für chinesische Batteriehersteller, die nach Deutschland exportieren, ist es wichtig, die nationale Umsetzung zu beobachten und die eigenen Compliance-Systeme frühzeitig anzupassen.

Fazit für die Praxis

Compliance in der

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