Von CAS zu HGB: Jahresabschluss einer deutschen Tochtergesellschaft korrekt erstellen

Warum die Umstellung von CAS auf HGB relevant ist

Unternehmen mit Sitz in China, die eine deutsche Tochtergesellschaft gründen, müssen deren Jahresabschluss nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufstellen. Die chinesischen Accounting Standards (CAS) weichen in Bewertung und Ausweis vom HGB ab. Für die Geschäftsführung einer GmbH oder Zweigniederlassung ist daher eine strukturierte Umstellung erforderlich, insbesondere wenn der Abschluss offengelegt werden muss. Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Schritte: Größenklassen, Fristen, Unternehmensregister, Materialien und Übergabe.

Größenklassen nach § 267 HGB

Ob ein Jahresabschluss mit Erleichterungen erstellt werden darf und welche Fristen gelten, hängt von der Größe der Kapitalgesellschaft ab. Maßgeblich sind drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Seit der Anhebung durch das CSRD-Umsetzungsgesetz gelten folgende Schwellenwerte:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 7,5 Mio. EUR ≤ 15 Mio. EUR ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 25 Mio. EUR ≤ 50 Mio. EUR ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 25 Mio. EUR > 50 Mio. EUR > 250

Es müssen zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- oder unterschritten sein. Maßgeblich ist der Einzelabschluss der deutschen Tochtergesellschaft, nicht der Konzernabschluss des chinesischen Mutterunternehmens.

Fristen für Erstellung und Offenlegung

Für Kapitalgesellschaften sieht das HGB unterschiedliche Fristen vor:

  • Erstellung: Große und mittelgroße Gesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach dem Bilanzstichtag aufstellen; kleine Gesellschaften haben sechs Monate Zeit (§ 264 Abs. 1 HGB).
  • Offenlegung: Der Jahresabschluss ist spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag im Unternehmensregister offenzulegen (§ 325 HGB).
  • Feststellung: Bei einer GmbH erfolgt die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung; die Offenlegung ist davon unabhängig.

Zusätzlich ist die steuerliche E-Bilanz nach § 5b EStG über ELSTER an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dafür werden die Wertansätze der Handelsbilanz um steuerliche Korrekturen übergeleitet.

Verspätet eingereichte Abschlüsse können mit Ordnungsgeld belegt werden. Die Überwachung der Offenlegungsfristen obliegt dem Bundesamt für Justiz (BfJ).

Offenlegung im Unternehmensregister

Die Offenlegung erfolgt in elektronischer Form über das Unternehmensregister. Betreiber ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz.

Für die Einreichung werden benötigt:

  • Der festgestellte Jahresabschluss als strukturierter Datensatz (XBRL) oder als PDF-Dokument, je nach Größenklasse.
  • Der Lagebericht, falls ein solcher zu erstellen ist.
  • Die Erklärung der gesetzlichen Vertreter, dass der Abschluss ordnungsgemäß erstellt wurde.
  • Das ausgefüllte Formular zur Übermittlung im Unternehmensregister.

Kleine Kapitalgesellschaften können den Jahresabschluss in verkürzter Form offenlegen und müssen lediglich die Bilanz einreichen, wenn sie die Größenmerkmale nicht überschreiten.

Materialien: Was für den ersten HGB-Jahresabschluss benötigt wird

Bei der Umstellung von CAS auf HGB muss die chinesische Buchhaltung übergeleitet werden. Dazu gehören:

  • Die Eröff

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