Geschäftsführerwechsel in der Deutschland-Tochter: Welche Pflichten gelten für Register, Bankvollmachten und Übergabe?

Beim Wechsel des Geschäftsführers einer deutschen GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) müssen ausländische Muttergesellschaften und der bisherige Geschäftsführer mehrere formale Schritte beachten. Im Mittelpunkt stehen Handelsregister, Bankvollmachten und die geordnete Übergabe von Zugängen und Verträgen. Die Reihenfolge ist wichtig, sonst handelt der bisherige Geschäftsführer nach seinem Ausscheiden noch mit externer Wirkung für die Gesellschaft.

Handelsregister: Amtsniederlegung und Neubestellung anmelden

Die Abberufung des bisherigen Geschäftsführers und die Bestellung des neuen Geschäftsführers müssen im Handelsregister eingetragen werden. Rechtsgrundlage ist § 39 GmbHG. Die Anmeldung ist durch das zuständige Registergericht elektronisch einz

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