Die 7 Genehmigungen und Registrierungen für den Aufbau einer Deutschland-Tochtergesellschaft

Beim Markteintritt über eine Tochtergesellschaft in Deutschland hängen Projekterfolg und Integration maßgeblich von behördlichen Abläufen ab. Insbesondere bei M&A-Vorhaben, Unternehmenskauf und Due Diligence sollten Sie diese Schritte früh in die Projektkoordination aufnehmen. Die folgende Checkliste nennt die sieben wichtigsten Anmeldungen, Registrierungen und Genehmigungen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und mit Blick auf den Projektablauf.

Übersicht der sieben Verfahren

Schritt Art Zuständige Stelle
1. Gewerbeanmeldung Anmeldepflicht nach Gewerbeordnung Gewerbeamt / Ordnungsamt
2. Handelsregistereintragung Registrierung der Gesellschaft Notar / Amtsgericht
3. Steuerliche Erfassung Anmeldung beim Finanzamt Finanzamt, Übermittlung über ELSTER
4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Registrierung für umsatzsteuerliche Zwecke Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
5. EORI-Nummer Zollregistrierung für Warenverkehr Generalzolldirektion / Zoll
6. Investitionsprüfung bei M&A Prüfung nach Außenwirtschaftsrecht BMWK
7. Branchenspezifische Erlaubnisse Genehmigungen nach Gewerbe- oder Fachrecht IHK, Handwerkskammer oder Fachbehörde

1. Gewerbeanmeldung

Jede gewerbliche Tätigkeit in Deutschland muss vor Aufnahme angemeldet werden. Zuständig ist das Gewerbeamt an dem Ort, an dem die Niederlassung betrieben wird. Die Bestätigung über die Gewerbeanmeldung wird häufig von Banken, Vertragspartnern und Behörden verlangt. Im Projektplan sollte die Gewerbeanmeldung als früher, aber nicht ausreichender Schritt eingeordnet werden.

2. Handelsregistereintragung

Eine Kapitalgesellschaft wie GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) entsteht endgültig erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Davor sind die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Bestellung der Geschäftsführung erforderlich. Für die Projektkoordination bedeutet das: Notartermin, Unterschriftsbeglaubigungen und Registeranmeldung müssen terminiert werden. Im Handelsregister sind außerdem Rechtsform, Sitz und Vertretungsbefugnisse öffentlich dokumentiert.

3. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt

Die neue Tochtergesellschaft muss ihren steuerlichen Status dem Finanzamt mitteilen. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird in Deutschland elektronisch über ELSTER übermittelt. Danach stellt das Finanzamt die Steuernummer aus. Diese wird für Rechnungen, Anmeldungen und laufende Steuererklärungen benötigt. Insbesondere bei späteren Umstrukturierungen im Rahmen eines Unternehmenskaufs ist eine korrekte steuerliche Erfassung wichtig.

4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Für grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erforderlich. Sie wird beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt. Die USt-IdNr. ist nicht mit der Steuernummer identisch. In der Due-Diligence-Prüfung sollte geklärt werden, ob existierende Verträge der Zielgesellschaft bereits eine USt-IdNr. voraussetzen und ob die neue Einheit diese rechtzeitig beantragt.

5. EORI-Nummer beim Zoll

Wer Waren aus Drittstaaten einführt oder aus Deutschland exportiert, benötigt eine EORI-Nummer. Diese wird beim Zoll registriert und muss bereits bei Zollanmeldungen angegeben werden. Auch wenn das operative Geschäft noch nicht beginnt, kann die EORI-Nummer für die Integration eines übernommenen Unternehmens frühzeitig beantragt werden. Die Prüfung der Zollkontakte der Zielgesellschaft gehört in die Due-Diligence-Phase.

6. Investitionsprüfung bei M&A

Wenn ein Unternehmen aus einem Drittstaat ein deutsches Unternehmen oder eine Beteiligung daran erwerben möchte, prüft das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Erwerb unter Umständen nach der Außenwirtschaftsverordnung. Diese Prüfung ist kein regulärer Genehmigungsantrag, kann aber zu Auflagen, Einschränkungen oder einer Untersagung führen. In der Projektkoordination sollten Sie genügend Zeit für die mögliche Prüfung einplanen, bevor notariell bindende Kaufverträge unterzeichnet werden.

7. Branchenspezifische Erlaubnisse

Je nach Geschäftstätigkeit sind zusätzlich Erlaubnisse erforderlich. Beispiele sind Erlaubnisse nach § 34a GewO für das Bewachungsgewerbe, nach § 34c GewO für Immobilienvermittlung und Darlehensvermittlung oder Eintragungen in die Handwerksrolle. Auch gaststätten-, bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungen können relevant sein. Die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) informiert über die konkreten Anforderungen im jeweiligen Wirtschaftszweig.

Anwendungshinweise für die Projektkoordination

  • Prüfen Sie in der Due Diligence, welche behördlichen Verfahren die Zielgesellschaft bereits absolviert hat.
  • Terminieren Sie Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung und steuerliche Erfassung als separate Meilensteine.
  • Stimmen Sie die Beantragung von Steuernummer, USt-IdNr. und EORI-Nummer auf den geplanten Vertragsbeginn ab.
  • Kalkulieren Sie bei der Investitionsprüfung längere Bearbeitungszeiten ein.
  • Dokumentieren Sie alle Bestätigungen und Registrierungen zentral für die Integrationsakte.

Für aktuelle Fristen und Formulare nutzen Sie die offiziellen Informationen der genannten Stellen. Die Germany Trade & Invest GmbH (GTAI) bietet ebenfalls einen Überblick zu Regularien und Markteintrittsverfahren.

Offizielle Quellen

Stand: 2026-08-17
Alle Angaben ohne Gewähr; offizielle Fassungen prüfen.
Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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