Wer als Unternehmen Produkte aus Drittstaaten nach Deutschland importiert und hier verkauft, steht vor einer zentralen Frage: Reicht die CE-Kennzeichnung oder greift zusätzlich die EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR? Beides wird häufig synonym genannt, bezeichnet aber unterschiedliche Ebenen der Produktkonformität. Dieser Artikel vergleicht die beiden Regelungssysteme und zeigt, welche Pflichten für Importprodukte in Deutschland tatsächlich gelten.
Was ist die CE-Kennzeichnung?
Die CE-Kennzeichnung ist kein allgemeines Gütesiegel, sondern eine gesetzlich verpflichtende Kennzeichnung für Produkte, die unter bestimmte EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen. Dazu gehören unter anderem Maschinen, Elektrogeräte, Spielzeuge, medizinische Geräte und persönliche Schutzausrüstung. Der Hersteller oder sein EU-Bevollmächtigter bestätigt mit der CE-Kennzeichnung, dass das Produkt alle geltenden Anforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien oder -Verordnungen erfüllt.
Für den Importeur bedeutet das: Er muss vor dem Inverkehrbringen prüfen, ob das Produkt in den Anwendungsbereich einer CE-Richtlinie fällt. Ist das der Fall, sind Konformitätsbewertungsverfahren, technische Dokumentationen und die CE-Kennzeichnung selbst zwingend. Ohne CE-Kennzeichnung darf ein solches Produkt in der EU nicht verkauft werden.
Was ist die GPSR?
Die GPSR – General Product Safety Regulation – ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten und ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG. Die GPSR ist eine horizontale bzw. übergreifende Regelung: Sie gilt für alle Verbraucherprodukte, die nicht durch spezifische EU-Rechtsvorschriften mit gleichwertigen Sicherheitsanforderungen abgedeckt sind. Sie greift also dort, wo keine CE-Pflicht besteht, und ergänzt CE-regulierte Produkte um zusätzliche Pflichten, soweit diese nicht bereits durch die speziellen Vorschriften abgedeckt sind.
Die GPSR verlangt unter anderem, dass nur sichere Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden. Sie legt Pflichten für Hersteller, Importeure, Händler und Online-Marktplätze fest. Dazu gehören Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit, Informationen zur Identifikation des Wirtschaftsakteurs und die Meldepflicht bei Unfällen.
CE oder GPSR: Die entscheidende Frage
Die Frage „CE-Kennzeichnung oder GPSR“ ist nicht als Entweder-oder zu verstehen. Für ein Importprodukt in Deutschland gilt:
- CE-pflichtige Produkte: Sie benötigen die CE-Kennzeichnung und erfüllen die Anforderungen der jeweiligen harmonisierten EU-Rechtsvorschrift. Zusätzlich kann die GPSR anwendbar sein, insbesondere wenn es um Verbrauchersicherheitsaspekte geht, die nicht von der speziellen Richtlinie abgedeckt werden.
- Nicht-CE-pflichtige Produkte: Für sie gilt ausschließlich die GPSR. Beispiele sind viele einfache Alltagsgegenstände wie Kleidung, Möbel oder Haushaltswaren ohne sicherheitsbezogene CE-Richtlinie.
Die eigentliche Entscheidung besteht also darin, herauszufinden, ob das jeweilige Importprodukt unter eine CE-Harmonisierungsvorschrift fällt. Davon hängt ab, welche Konformitätsbewertung und Kennzeichnung erforderlich ist und ob die GPSR als alleinige Grundlage oder als zusätzliches Regelwerk zu beachten ist.
Vergleichstabelle: CE-Kennzeichnung und GPSR
| Kriterium | CE-Kennzeichnung | GPSR |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Spezifische EU-Richtlinien/Verordnungen, z. B. Maschinen-, Spielzeug- oder EMV-Richtlinie | Verordnung (EU) 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit |
| Anwendungsbereich | Produkte, die in den Anwendungsbereich einer CE-Richtlinie fallen | Alle Verbraucherprodukte, sofern nicht durch spezifische Regelungen gleichwertig abgedeckt; ergänzend zu CE |
| Kernpflicht | Konformitätsbewertung, technische Unterlagen, CE-Kennzeichnung am Produkt | Sicherstellung der Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit, Information der Verbraucher |
| Verantwortlicher | Hersteller, Importeur, EU-Bevollmächtigter | Hersteller, Importeur, Händler, Fulfilment-Dienstleister |
| Kennzeichnung | CE-Logo auf dem Produkt oder der Verpackung | Keine eigene Kennzeichnung, aber Angaben zu Hersteller/Importeur und Produktidentifikation |
| Zeitaufwand | Höher bei Prüfungen und Zertifizierungen | Mittel, abhängig von Produktart und Dokumentation |
| Kosten | Prüfgebühren, ggf. Zertifizierungs- und Testkosten | Interne Kosten für Konformitätsprüfung, Dokumentation und ggf. Beauftragung externer Dienstleister |
Pflichten für Importeure im Überblick
Für den Import eines Produkts aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland gelten unabhängig vom konkreten Regelwerk einige Grundpflichten. Der Importeur gilt als Wirtschaftsakteur und muss sicherstellen, dass das Produkt den geltenden Anforderungen entspricht. Dazu gehören:
- Prüfung der Anwendbarkeit: Ist das Produkt CE-pflichtig oder unterliegt es nur der GPSR?
- Technische Dokumentation: Für CE-Produkte muss die Konformitätserklärung vorliegen; für GPSR-Produkte sind Sicherheitsbewertungen und Unterlagen zur Rückverfolgbarkeit erforderlich.
- Angabe des Wirtschaftsakteurs: Auf dem Produkt oder der Verpackung müssen Name und Kontaktdaten des Herstellers oder Importeurs stehen.
- Produktidentifikation: Typen-, Chargen- oder Seriennummer, um Reklamationen und Rückrufe zu ermöglichen.
- Bei CE-pflichtigen Produkten: Sicherstellung, dass der Hersteller das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat und die CE-Kennzeichnung rechtmäßig angebracht ist.
Die GPSR verlangt zusätzlich, dass der Importeur bei begründetem Verdacht auf unsichere Produkte die zuständige Marktüberwachungsbehörde informiert und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ergreift.
Kosten, Zeit und Risiken im Vergleich
Für Importeure ist die wirtschaftliche Einschätzung wichtig. Ein CE-Konformitätsverfahren kann je nach Produktklasse erhebliche Kosten verursachen: Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle, Prüflabore, Risikobewertung und technische Dokumentation. Für einfache Produkte ohne CE-Pflicht sind die Kosten im GPSR-Weg meist geringer, da keine EU-weit harmonisierte Zertifizierung vorgeschrieben ist. Allerdings können auch hier externe Prüfungen oder Sicherheitstests anfallen, etwa bei Textilien oder Kindermöbeln.
Der Zeitaufwand ist bei CE-Produkten tendenziell höher, denn die Konformitätsbewertung muss bereits vor dem Inverkehrbringen abgeschlossen sein. Bei der GPSR steht die Eigenverantwortung im Vordergrund: Der Importeur muss die Sicherheit selbst bewerten und dokumentieren. Das geht schneller, erfordert aber produktspezifisches Know-how.
Die Risiken unterscheiden sich ebenfalls. Ein fehlendes CE-Zeichen bei einem CE-pflichtigen Produkt führt zu einem Vertriebsverbot und kann Bußgelder auslösen. Bei GPSR-Verstößen drohen ebenfalls behördliche Maßnahmen bis hin zum Rückruf. Neu ist die erweiterte Regulierung von Online-Marktplätzen: Auch dort müssen Produkte geprüft werden, was für Importeure zusätzliche Sorgfaltspflichten bedeutet.
Hinweis zu Kosten und Gesetzen: Die genannten Angaben sind allgemeiner Natur. Konkrete Gebühren und aktuelle rechtliche Details können sich ändern. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Vor- und Nachteile der beiden Regelungspfade
CE-Kennzeichnung
- Vorteile: Klare EU-weite Standards, hohe Marktakzeptanz, Rechtssicherheit durch harmonisierte Normen.
- Nachteile: Hoher Aufwand bei Prüfung und Zertifizierung, längere Time-to-Market, laufende Dokumentationspflichten.
GPSR
- Vorteile: Gilt flächendeckend für alle Verbraucherprodukte, flexibel bei neuen Produktarten, keine starren Zertifizierungswege.
- Nachteile: Weniger konkret, Interpretationsspielraum bei der Sicherheitsbewertung, stärkere Eigenverantwortung des Importeurs.
Fazit
Die Frage, ob für ein Importprodukt die CE-Kennzeichnung oder die GPSR gilt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist der Anwendungsbereich der harmonisierten EU-Rechtsvorschriften. Nur wenn das Produkt unter eine CE-Richtlinie fällt, ist die CE-Kennzeichnung zwingend. In allen anderen Fällen greift die GPSR. Häufig gelten beide Regelwerke parallel. Für den Importeur bedeutet das: eine gründliche Einordnung des Produkts vor dem Markteintritt ist unverzichtbar.
Offizielle Quellen
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Handelsregister (Unternehmensregister)
- IHK – Industrie- und Handelskammer
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.
NÄCHSTE SCHRITTE (NEXT STEPS)
1. Produktklassifizierung: Prüfen Sie anhand der EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften, ob Ihr Produkt CE-pflichtig ist. Nutzen Sie hierfür offizielle Leitfäden oder spezialisierte Berater.
2. EU-Bevollmächtigten prüfen: Wenn Ihr Hersteller außerhalb der EU sitzt, muss gegebenenfalls ein EU-Bevollmächtigter benannt werden – dieser muss nicht identisch mit dem Importeur sein.
3. Dokumentation anlegen: Erstellen Sie für jedes Produkt eine Sicherheits- und Konformitätsakte. Diese sollte technische Unterlagen, Risikobewertungen und die geforderte Produktkennzeichnung enthalten.
4. Etiketten kontrollieren: Stellen Sie sicher, dass alle Pflichtangaben korrekt auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht sind. Dazu gehören CE-Zeichen, Identifikationsnummern und Kontaktdaten.
5. Aktuelle Vorschriften überwachen: Die GPSR ist neu und die Anwendungspraxis entwickelt sich weiter. Kontrollieren Sie regelmäßig offizielle Informationen der EU-Kommission und der deutschen Marktüberwachungsbehörden.
6. Externe Unterstützung erwägen: Bei unklarer Rechtslage hilft eine Konformitätsberatung oder ein spezialisierter Rechtsdienst. Das spart langfristig Zeit und schützt vor Haftungsrisiken.

