Stand: 21. Oktober 2026 — Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger elektronisch einreichen. § 325 Abs. 1a HGB setzt die Fristen: in der Regel vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, für
Stand: 21. Oktober 2026 — § 146 AO verlangt, dass Buchführungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet geführt werden und dass der Zusammenhang zwischen Buchung und Beleg jederzeit nachvollziehbar ist. Die GoBD d
Stand: 21. Oktober 2026 — Ein Handelsvertretervertrag kann ordentlich gekündigt, aus wichtigem Grund fristlos beendet oder einvernehmlich aufgehoben werden. Nach § 89b HGB kann der Handelsvertreter bei Beendigung einen A
Stand: 21. Oktober 2026 — Die Prokura kann nach §§ 48 ff. HGB nur vom Inhaber oder von den vertretungsberechtigten Organen ausdrücklich erteilt und muss zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden. § 49 HGB u
Stand: 21. Oktober 2026 — § 50d EStG regelt die Entlastung von deutscher Kapitalertragsteuer auf Dividenden, die an im Ausland ansässige Gesellschaften fließen. Die Mutter-Tochter-Richtlinie 2011/96/EU verlangt für quali
Stand: 21. Oktober 2026 — § 51a GmbHG gewährt jedem Gesellschafter einer GmbH einen eigenen, nicht abtretbaren Anspruch auf Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft und auf Einsicht in Bücher und Schriften, unabhän
Stand: 20. Oktober 2026 — Nach § 12 Abs. 1 HGB sind Anmeldungen zum Handelsregister elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen; nach Ablauf der Übergangsfrist ist der Papierweg für registerpflichtige Anmel
Stand: 20. Oktober 2026 — Mit Ablauf der Übergangsphase am 31. Dezember 2025 beginnt am 1. Januar 2026 der Regelbetrieb des CO2-Grenzausgleichsmechanismus nach Verordnung (EU) 2023/956. Importeure von Zement, Eisen und S
Stand: 20. Oktober 2026 — Nach § 12 HinSchG müssen Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle einrichten; § 12 HinSchG ist Teil einer Kette von §§ 12 ff. HinSchG, die Aufgab
Stand: 20. Oktober 2026 — § 25 Abs. 1 HGB ordnet an, dass der Erwerber eines unter Lebenden erworbenen Handelsgeschäfts für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers haftet, wenn er das Geschäft