Stand: 23. Oktober 2026 — Nach § 8 EinSiG sind Einlagen je Einleger und Institut bis 100.000 Euro geschützt; dieser Schutz gilt für Kreditinstitute mit Sitz in der EU. Zahlungsinstitute erbringen zwar Kontofunktionen, si
Stand: 23. Oktober 2026 — Die Vorgeschichte einer Vorratsgesellschaft lässt sich ausschließlich mit amtlichen Registern aufarbeiten: Handelsregister über das Registerportal mit Historie und Gesellschafterliste, Bundesanz
Stand: 23. Oktober 2026 — Vor der ersten Lohnabrechnung benötigt der Betrieb drei voneinander unabhängige Kennungen: die achtstellige Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit für Sozialversicherungsmeldungen, die Steu
Stand: 23. Oktober 2026 — Das Transparenzregister wird seit 2021 als Vollregister geführt. § 23 GwG regelt die Einsichtnahme für Inhaber eines berechtigten Interesses, § 20 GwG verpflichtet Verpflichtete wie Kreditinstit
Stand: 22. Oktober 2026 — Nach der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 dürfen kosmetische Mittel nur in Verkehr gebracht werden, wenn eine verantwortliche Person mit Sitz in der Union benannt ist (Artikel 4) und das Produkt zu
Stand: 22. Oktober 2026 — Nach § 2 Abs. 1 UmwStG kann bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person ein steuerlicher Übertragungsstichtag bestimmt werden, der höchsten
Stand: 22. Oktober 2026 — Die Außenprüfung nach §§ 193 ff. AO erfasst die steuerlichen Verhältnisse umfassend; die Umsatzsteuer-Sonderprüfung nach § 27b UStG ist auf die Umsatzsteuer beschränkt und wird typischerweise be
Stand: 22. Oktober 2026 — Nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, wenn eine Körperschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zulasten eines Gesellschafters oder eine
Stand: 22. Oktober 2026 — Die Verordnung (EU) 2023/2831 gilt für Beihilfen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2030 gewährt werden, und hebt die Obergrenze auf 300.000 Euro je Unternehmen für einen Drei
Stand: 22. Oktober 2026 — Die Einsicht in das Grundbuch ist nach § 12 GBO jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt; bei einem beabsichtigten Erwerb ist dieses regelmäßig gegeben. Zu prüfen sind Abteilung I