Stand: 10. Oktober 2026 — Eine Neugründung durchläuft Beurkundung, Kapitalaufbringung und Registereintragung; eine Vorratsgesellschaft ist bereits eingetragen und wechselt durch Anteilsübertragung den Inhaber – Tage stat
Stand: 10. Oktober 2026 — Die Steuernummer vergibt das Finanzamt, die USt-IdNr. nach § 27a UStG das BZSt; die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO kommt ebenfalls vom BZSt und besteht aus der Kennung DE plus
Stand: 10. Oktober 2026 — § 5 GmbHG setzt das Mindeststammkapital auf 25.000 Euro bei mindestens 500 Euro je Anteil; § 7 GmbHG verlangt vor der Anmeldung mindestens 12.500 Euro Einzahlung sowie ein Viertel je Geschäftsan
Stand: 10. Oktober 2026 — § 35a GmbHG verlangt von Geschäftsführern ohne inländischen Wohnsitz die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten im Inland; ohne diese Angabe trägt das Registergericht die Gesellschaft nicht
Stand: 9. Oktober 2026 — Die EZB legt den Zinspfad über Einlagefazilität, Haupt- und Spitzenrefinanzierungssatz fest; Förderbanken richten ihre Konditionen an der Refinanzierung aus. Für die betriebliche Entscheidung rei
Stand: 9. Oktober 2026 — Die KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) gilt seit 1. August 2024; Verbote greifen ab 2. Februar 2025, Pflichten für Hochrisiko-Systeme ab 2. August 2026. Für die betriebliche Entscheidung reicht es
Stand: 9. Oktober 2026 — § 5a GmbHG lässt die Gründung mit 1 Euro Stammkapital zu; Erwerb, Stilllegung und Löschung einer Vorrats-UG unterscheiden sich deutlich in Kosten und Haftungsfolgen. Für die betriebliche Entschei
Stand: 9. Oktober 2026 — § 1 AStG verlangt für grenzüberschreitende Konzernleistungen den Fremdvergleich; OECD-Leitlinien und BMF-Verwaltungsgrundsätze konkretisieren die Methode. Für die betriebliche Entscheidung reicht
Stand: 9. Oktober 2026 — § 8 GewStG erfasst Entgelte für Schulden, Mieten, Pachten, Lizenzen und Gewinnanteile; hinzugerechnet werden 25 Prozent des Betrags über 200.000 Euro. Für die betriebliche Entscheidung reicht es
Stand: 9. Oktober 2026 — Vor der Anmeldung sind drei getrennte Register zu prüfen: DPMA für deutsche Marken, Handelsregister für Firmennamen, EUIPO für Unionsmarken. Für die betriebliche Entscheidung reicht es nicht, die