Stand: 13. Oktober 2026 — Die Verordnung (EU) 2019/452 schafft den Kooperations- und Meldorahmen zwischen Mitgliedstaaten und Kommission, begründet aber selbst keine Prüf- oder Meldepflicht gegenüber dem Bundesministeriu
Stand: 13. Oktober 2026 — Präferenzzoll entsteht nur bei gültigem Begünstigungsnachweis: Ursprungserklärung auf der Rechnung, Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Erklärung zum Ursprung belegen den Ursprung für den Zoll
Stand: 12. Oktober 2026 — Regionale Investitionsbeihilfen sind in der EU nur in von der Kommission genehmigten Fördergebieten zulässig. Die geltende deutsche Fördergebietskarte beruht auf den Regionalbeihilfeleitlinien 2
Stand: 12. Oktober 2026 — § 17 ElektroG verpflichtet Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² zur Rücknahme von Altgeräten; im Fernabsatz gilt die Schwelle für die Lager- und Versandfläche. Seit dem 1. J
Stand: 12. Oktober 2026 — Nach der Verordnung (EU) 2017/1369 müssen Lieferanten Produkte mit Energielabel vor dem Inverkehrbringen in der Datenbank EPREL registrieren; ohne Registrierung darf das Produkt nicht angeboten
Stand: 12. Oktober 2026 — § 13 HGB erlaubt dem Kaufmann, am Hauptsitz oder an einem anderen Ort eine Zweigniederlassung zu errichten; sie ist rechtlich unselbstständig und hat kein eigenes Vermögen. Die Tochter-GmbH ist
Stand: 12. Oktober 2026 — Bei der Kontoeröffnung prüfen Banken nach dem Geldwäschegesetz Identität, wirtschaftlich Berechtigte, PEP-Status und Sanktionslisten. Die EU stellt dafür die EU-Sanktionskarte mit geografisch au
Stand: 12. Oktober 2026 — Nach § 11 VerpackG müssen Inverkehrbringer systembeteiligungspflichtiger Verpackungen für das Vorjahr eine Vollständigkeitserklärung abgeben, wenn sie im Vorjahr die Schwellen überschritten habe
Stand: 10. Oktober 2026 — Verordnung (EU) 2024/2809 und Richtlinie (EU) 2024/2810 gelten seit dem 4. Dezember 2024; die Prospektschwelle steigt bei Sekundäremissionen von 1 auf 5 Millionen Euro, für KMU von 20 auf 50 Mil
Stand: 10. Oktober 2026 — Der Kommissionsvorschlag COM(2023) 257 will die 150-Euro-Zollfreigrenze abschaffen und den Plattformbetreiber als Einführer behandeln; IOSS gilt seit dem 1. Juli 2021 für Fernverkäufe bis 150 Eu