Eine Vorratsgesellschaft ist eine bereits gegründete und im Handelsregister eingetragene GmbH, die noch keinen operativen Geschäftsbetrieb aufgenommen hat. Beim Erwerb stellt sich für den neuen Gesellschafter häufig die Frage, ob die Gesellschaft mit dem bereits eingerichteten Bankkonto übernommen wird oder ob das Konto erst nach der Übergabe selbst eröffnet werden soll. Beide Varianten unterscheiden sich deutlich bei der Übergabe, der KYC-Prüfung, den Kontovollmachten und den einzuhaltenden Fristen.
Übergabe einer Vorratsgesellschaft: Grundlagen
Die Übertragung der Geschäftsanteile erfolgt notariell beurkundet. Zugleich wird der bisherige Geschäftsführer abberufen und ein neuer Geschäftsführer bestellt. Der Notar meldet diese Änderungen zum Handelsregister an. Bis zur Eintragung des neuen Geschäftsführers bleibt der bisherige Geschäftsführer vertretungsberechtigt. Diese Konstellation ist beim Bankkonto besonders relevant: Die Bank führt bis zur Handelsregistereintragung den alten Geschäftsführer als Zeichnungsberechtigten. Eine reibungslose Übergabe setzt daher voraus, dass die Kontovollmachten ausdrücklich neu geregelt werden.
Variante 1: Vorratsgesellschaft mit Bankkonto übernehmen
Die Gesellschaft besitzt bereits eine Geschäftsbankverbindung. Das kann Zeit sparen, weil das Konto nach der Übergabe grundsätzlich sofort für Zahlungen nutzbar ist. Allerdings muss die Bank den Wechsel der Vertretungsberechtigung prüfen. Im Rahmen der KYC-Prüfung nach dem Geldwäschegesetz verlangt sie in der Regel aktuelle Unterlagen, darunter:
- Aktueller Handelsregisterauszug mit dem neuen Geschäftsführer
- Gesellschaftsvertrag und aktuelle Gesellschafterliste
- Identitätsnachweise der Geschäftsführer und Gesellschafter
- Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten
Erst nach erfolgreicher Prüfung werden die Kontovollmachten umgestellt. Der bisherige Geschäftsführer verliert seine Zeichnungsberechtigung, der neue Geschäftsführer erhält sie. Verzögert sich die KYC-Prüfung, etwa weil Unterlagen nachgereicht werden müssen, kann das Konto vorübergehend nicht genutzt werden.
Variante 2: Vorratsgesellschaft ohne Bankkonto übernehmen
Die Gesellschaft hat noch keine Geschäftsbankverbindung. Der Vorteil liegt darin, dass keine Altlasten aus einem bestehenden Konto übernommen werden. Dafür muss der neue Geschäftsführer nach der Übernahme ein Konto selbst eröffnen. Die Bank führt bei der Kontoeröffnung eine vollständige KYC-Prüfung der Gesellschaft und ihrer wirtschaftlich Berechtigten durch. Je nach Bank dauert das unterschiedlich lange. Bis zur Kontoeröffnung kann die Gesellschaft keine Zahlungen empfangen oder leisten. Wer unmittelbar nach der Handelsregistereintragung Verträge abschließen oder Rechnungen stellen möchte, sollte diesen Engpass einplanen.
Wirtschaftlich Berechtigter und Transparenzregister
Unabhängig von der Bankkonto-Frage muss der neue wirtschaftlich Berechtigte im Transparenzregister eingetragen werden. Die Meldung hat „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Zögern, zu erfolgen. Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Der neue Geschäftsführer sollte die Eintragung unmittelbar nach der Anteilsübertragung anstoßen. Banken gleichen die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten im Rahmen der KYC-Prüfung ab; fehlende oder veraltete Eintragungen können zu Rückfragen führen.
Vergleich: Bankkonto übernehmen oder selbst eröffnen
| Kriterium | Mit Bankkonto | Ohne Bankkonto |
|---|---|---|
| Übergabe | Kontovollmachten müssen umgestellt werden | Kein bestehendes Konto zu übergeben |
| KYC-Prüfung | Bank prüft neuen Geschäftsführer und wirtschaftlich Berechtigten | Kontoeröffnung mit vollständiger KYC-Prüfung |
| Zeit bis Nutzbarkeit | Kurz, wenn Unterlagen vollständig sind | Abhängig von Bank, oft Tage bis Wochen |
| Kontovollmachten | Altvollmachten müssen widerrufen werden | Neue Vollmachten werden direkt eingerichtet |
| Risiken | Altlasten, Gebühren, Verzögerung durch KYC | Verzögerung bei Zahlungen bis zur Kontoeröffnung |
| Kosten | Mögliche Kontogebühren bereits ab Übergabe | Keine Altkosten, ggf. Kosten für neue Kontoeröffnung |
Entscheidungskriterien
Die Wahl hängt vor allem vom geplanten Start der Geschäftstätigkeit ab. Ist unmittelbar nach der Handelsregistereintragung ein Geschäftskonto erforderlich, spricht das für die Übernahme der Vorratsgesellschaft mit Bankkonto. Kann die Gesellschaft mehrere Wochen warten, ist die eigene Kontoeröffnung häufig einfacher, weil keine bestehenden Kontovollmachten umgeschrieben werden müssen. Vor dem Erwerb sollte jedoch geklärt werden, ob das Kreditinstitut des bestehenden Kontos einen Geschäftsführerwechsel akzeptiert und welche Unterlagen es für die KYC-Prüfung konkret verlangt.
Fristen im Überblick
- Notarielle Beurkundung: vor der Anteilsübertragung zwingend
- Handelsregister: Anmeldung des Geschäftsführerwechsels unverzüglich nach Bestellung
- Transparenzregister: Meldung des neuen wirtschaftlich Berechtigten unverzüglich
- Bankprüfung: erst nach Vorliegen aktueller Unterlagen und ggf. nach Handelsregistereintragung
Steuerlich bleibt die Vorratsgesellschaft auch ohne operativen Betrieb anmeldepflichtig, sofern das Finanzamt dies vorsieht. Nach der Übernahme müssen die Verhältnisse beim Finanzamt aktualisiert werden.
Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): https://www.bmwk.de
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – Transparenzregister: https://www.bzst.de
- Unternehmensregister: https://www.unternehmensregister.de
- Handelsregister: https://www.handelsregister.de
- Industrie- und Handelskammer (IHK): https://www.ihk.de
- Generalzolldirektion / Zoll: https://www.zoll.de
- ELSTER: https://www.elster.de
- Germany Trade & Invest (GTAI): https://www.gtai.de
Stand: 2026-08-13
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Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

