Warum die Offenlegung Pflicht ist
Kapitalgesellschaften und eingetragene Personenhandelsgesellschaften ohne natürlichen Vollhafter müssen ihren Jahresabschluss nach §§ 325 ff. HGB offenlegen. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister. Wer die Frist versäumt oder unvollständige Unterlagen einreicht, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren. Diese Checkliste führt Schritt für Schritt durch die Größenklassen, die relevanten Fristen und die konkrete Einreichung im Unternehmensregister.
Größenklassen nach HGB: Einordnung prüfen
Die Größenklasse bestimmt, welche Erleichterungen bei Umfang und Inhalt der Offenlegung gelten. Maßgeblich sind Bilanzsumme, Umsatzerlöse und die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Das Unternehmen muss an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei der drei Merkmale über- oder unterschreiten. Die aktuellen Schwellenwerte

