FAQ: Wie erkenne ich eine zuverlässige OSS-Software für die deutsche Umsatzsteuer?
Der One-Stop-Shop (OSS) vereinfacht die Meldung von Umsätzen in mehreren EU-Ländern. Auch der Import-One-Stop-Shop (IOSS) hilft bei Einfuhren aus Drittländern. Doch nicht jede Software, die OSS anbietet, erfüllt die Anforderungen der deutschen Umsatzsteuer. Drei Fehler treten immer wieder auf. An ihnen lassen sich unzuverlässige Anbieter erkennen.
Die folgenden Prüfpunkte ersetzen keine Steuerberatung, sie zeigen nur, worauf Sie bei der Auswahl einer OSS-Software achten sollten.
Fehler 1: Software stellt OSS als Ersatz für die lokale Umsatzsteuer-Registrierung dar
OSS ersetzt keine lokale Registrierung. Werden Waren in einem deutschen Lager gelagert, kann eine Registrierung in Deutschland erforderlich sein. Die OSS-Meldung allein genügt nicht. Eine unzuverlässige Software prüft nicht, ob eine Betriebsstätte oder ein Warenlager in Deutschland vorliegt. Sie meldet die Umsätze einfach über OSS und weist nicht auf die Pflicht zur lokalen Registrierung hin.
Eine zuverlässige Software sollte diesen Fall erkennen und den Anwender darauf hinweisen. Denn die lokale Registrierung ist mit Aufwand verbunden: Sie müssen sich beim zuständigen Finanzamt anmelden. Die Dauer kann mehrere Wochen betragen. Es fallen ggf. Steuerberaterkosten an. Voraussetzung ist, dass Sie tatsächlich eine wirtschaftliche Tätigkeit in Deutschland ausüben. Risiko: Ohne lokale Registrierung drohen Nachzahlungen und Strafzuschläge.
Weitere Informationen bieten das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Fehler 2: Software ignoriert die IOSS-Wertgrenze von 150 Euro
Der Import-One-Stop-Shop (IOSS) ist eine Sonderregelung für den Import von Waren in die EU. Sie gilt nur für Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro. Unzuverlässige Anbieter beachten diese Grenze nicht oder rechnen den Wert falsch um. Auch

