Verrechnungspreisdokumentation für deutsche Tochtergesellschaften: Behörden, Pflichten und offizielle Quellen

Welche offiziellen Stellen sind für die Verrechnungspreisdokumentation einer deutschen Tochtergesellschaft zuständig, und welche Quellen sind maßgeblich? Zuständig ist in erster Linie das örtlich zuständige Finanzamt, unterstützt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für länderübergreifende Auskünfte und zentrale Prüfungen. Maßgeblich sind die Abgabenordnung (AO), die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise und die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien. Für die praktische Arbeit sind zudem Handelsregister, IHK, Zoll, ELSTER und weitere offizielle Stellen relevant.

Zuständige Behörden im Überblick

Stelle Aufgabe für die Tochtergesellschaft
Finanzamt Besteuert die inländische Tochtergesellschaft; prüft die Angemessenheit der Verrechnungspreise im Rahmen der Außenprüfung.
BZSt Zentrale Anlaufstelle bei Verständigungs- und Schiedsverfahren; erteilt verbindliche Auskünfte zur gesonderten Feststellung von Verrechnungspreisen nach § 89 Abs. 2 AO.
Handelsregister / Unternehmensregister Nachweis der rechtlichen Struktur, der Gesellschafter und der Vertretungsbefugnisse der Tochtergesellschaft.
Zoll Prüft den Zollwert konzernintern gelieferter Waren, der auf Grundlage der Verrechnungspreise ermittelt wird.
IHK Bietet allgemeine Informationen zu Außenwirtschaft und Zollverfahren; keine steuerliche Fachberatung.
ELSTER Elektronische Übermittlung der Steuererklärungen der Tochtergesellschaft, einschließlich Anlagen zu Verrechnungspreisen.

Die Geschäftsführung der deutschen Tochtergesellschaft bleibt für die inhaltliche Richtigkeit und rechtzeitige Erstellung der Dokumentation verantwortlich. Die Finanzverwaltung kann die Dokumentation anfordern und bei Verstößen Sanktionen verhängen.

Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Verrechnungspreisdokumentation

Eine deutsche Tochtergesellschaft muss gemäß § 90 Abs. 3 AO Aufzeichnungen über Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen führen. Voraussetzungen:

  • Identifikation der nahestehenden Personen und der relevanten Geschäftsbeziehungen.
  • Angemessenheitsanalyse: Darstellung der angewandten Verrechnungspreismethode und ihrer wirtschaftlichen Begründung.
  • Zeitnahe Erstellung: Die Dokumentation sollte zeitnah nach dem Geschäftsvorfall erstellt werden. Auf Verlangen des Finanzamts muss sie innerhalb von mindestens 60 Tagen vorgelegt werden.
  • Einhaltung der Grundsätze aus den Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreise und den OECD-Leitlinien.

Kosten und Zeitaufwand

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