Frage: Was kostet die GmbH-Gründung aus China, wie lange dauert sie und welche Haftungsrisiken bestehen für die Muttergesellschaft?
Die Errichtung einer deutschen GmbH durch eine chinesische Muttergesellschaft ist ein mehrstufiges Projekt. Es erfordert die Koordination von Notar, Steuerberater, Bank, Handelsregister und Finanzverwaltung. Die folgende Übersicht fasst die wesentlichen Kostenpunkte, Zeitrahmen und Haftungsrisiken zusammen.
Voraussetzungen
Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erforderlich. Bei der Anmeldung zum Handelsregister muss bei einer Einpersonen-GmbH die Hälfte des Stammkapitals, also mindestens 12.500 Euro, eingezahlt sein. Bei mehreren Gesellschaftern genügt es, wenn jeder mindestens 25 Prozent seiner Einlage leistet, sofern insgesamt 12.500 Euro aufgebracht sind. Die Einzahlung erfolgt auf ein Bankkonto der zu gründenden Gesellschaft in Deutschland.
Die Errichtung der GmbH erfolgt durch notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Für chinesische Gesellschafter ist zu beachten, dass öffentliche Dokumente aus der Volksrepublik China seit dem 7. November 2023 eine Apostille nach der Haager Konvention tragen müssen. Das Handelsregister wird von den Landesjustizverwaltungen geführt; die Eintragung wird vom Notar angemeldet. Die IHK bietet Informationen zum Marktzugang und kann vorab geprüft werden, eine Pflicht ist das nicht.
Die steuerliche Erfassung erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Nach der Gründung ist die Gesellschaft verpflichtet, sich über ELSTER zu registrieren. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der Zoll sind dann relevant, wenn grenzüberschreitende Sachverhalte oder Sonderthemen hinzukommen. Allgemeine Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen beschreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK); Germany Trade & Invest (GTAI) informiert über den Markteintritt.
Kosten
Die Gesamtkosten einer GmbH-Gründung aus China setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
- Stammkapital: mindestens 25.000 Euro – keine Kostenposition im eigentlichen Sinn, sondern eine Einlage, die in der Gesellschaft verbleibt.
- Notarkosten: für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Anmeldung zum Handelsregister, üblicherweise zwischen 1.000 und 2.000 Euro.
- Handelsregistergebühren: Die Eintragung kostet je nach Umfang und Bundesland etwa 150 bis 250 Euro.
- Steuerberater: für die Eröffnungsbilanz und steuerliche Beratung, in der Regel etwa 1.500 bis 3.000 Euro.
- IHK-Grundgebühr: Nach Eintragung wird die Gesellschaft IHK-Mitglied; die Gebühr wird individuell berechnet.
- Übersetzungen und Apostillen: beglaubigte Übersetzungen chinesischer Gesellschaftsdokumente, häufig zwischen 500 und 1.500 Euro.
Die genauen Beträge hängen vom Einzelfall und den jeweiligen Gebührenordnungen ab. Eine vorherige Abstimmung mit Notar und Steuerberater ist empfehlenswert.
Dauer
Die Gründung lässt sich in Projektphasen gliedern:
| Phase | Zuständigkeit | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| Vorbereitung und Dokumentenbeschaffung | Gesellschafter, Notar | 2–4 Wochen |
| Notarielle Beurkundung | Notar | 1–2 Tage nach Termin |
| Eröffnung Bankkonto | Bank | 1–2 Wochen |
| Einzahlung Stammkapital | Gesellschafter | 1–2 Tage |
| Handelsregistereintragung | Registergericht | 2–4 Wochen |
| Steuerliche Erfassung | Finanzamt / ELSTER | 2–6 Wochen nach Eintragung |
In der Praxis ist mit einer Gesamtdauer von etwa acht bis zwölf Wochen zu rechnen. Verzögerungen

