CE, RoHS, REACH: Welche Produktprüfpflicht für Ihr Produkt in Deutschland wirklich greift

Beim Markteintritt in Deutschland stellt sich für internationale Unternehmen schnell die Frage: Welche Produktprüfpflichten gelten für mein Produkt? Die Kürzel CE, RoHS und REACH tauchen in nahezu jeder Compliance-Checkliste auf. Doch sie beantworten unterschiedliche Fragen. Dieser Artikel vergleicht die drei Regelwerke nach Auslöser, Kosten, Zeit und Risiko – und zeigt, worauf es bei der praktischen Umsetzung ankommt.

Wichtig zu wissen: Es gibt keine allgemeine „Produktprüfung Deutschland“. Die Pflichten ergeben sich aus EU-Recht. CE, RoHS und REACH können gleichzeitig gelten, müssen es aber nicht.

CE: Die Kennzeichnung für den EU-Binnenmarkt

Die CE-Kennzeichnung ist kein Prüfsiegel, sondern eine rechtliche Erklärung des Herstellers, dass das Produkt alle anwendbaren EU-Richtlinien erfüllt. Typische Richtlinien sind die Niederspannungsrichtlinie, die EMV-Richtlinie, die Maschinenrichtlinie oder die Spielzeugrichtlinie. Für viele Produkte ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen.

Die Prüfpflicht im Rahmen von CE ist produktabhängig. Manche Produkte verlangen die Einbindung einer Benannten Stelle, andere erlauben die Eigenkonformität. Entscheidend ist die Risikoklasse. Dazu gehören die technische Dokumentation, eine Konformitätsbewertung und später die Ausstellung der EU-Konformitätserklärung.

  • Anwendungsbereich: Elektrogeräte, Maschinen, Spielzeug, persönliche Schutzausrüstung, Bauprodukte u. v. m.
  • Kosten: Bei Eigenbewertung vor allem interne Dokumentationskosten; bei Benannter Stelle Zertifizierungsgebühren.
  • Zeit: Je nach Komplexität von einigen Tagen bis zu mehreren Monaten.
  • Risiko: Fehlt die CE-Kennzeichnung, drohen Marktentnahme, Vertriebsverbot und Bußgelder.

RoHS: Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

RoHS steht für „Restriction of Hazardous Substances“ und geht auf die EU-Richtlinie 2011/65/EU zurück. Sie gilt für Elektro- und Elektronikgeräte und begrenzt bestimmte gefährliche Stoffe wie Blei, Quecksilber, Cadmium und bestimmte Flammschutzmittel. Anders als CE ist RoHS stoffbezogen, nicht produktbezogen.

Für Hersteller und Importeure bedeutet das: Das Produkt darf die festgelegten Höchstwerte nicht überschreiten. In der Praxis sind oft Werkstoffprüfungen durch Labore nötig, etwa wenn Kunststoffe oder Leiterplatten aus unbekannter Lieferkette stammen. Die RoHS-Konformität kann Teil der CE-Konformitätserklärung sein, bleibt aber eine eigenständige Pflicht.

  • Anwendungsbereich: Haushaltsgeräte, IT-Geräte, Beleuchtung, Elektrowerkzeuge u. a.
  • Kosten: Laboranalysen und Dokumentation; keine festen staatlichen Gebühren.
  • Zeit: Je nach Materialproben oft wenige Wochen.
  • Risiko: Nicht erfüllte RoHS-Pflichten führen zum Marktzugangsverbot in der EU.

REACH: Chemikalienrecht für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse

Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Sie gilt nicht nur für Chemieprodukte, sondern auch für Erzeugnisse wie Kleidung, Möbel oder Elektronik, sofern sie gefährliche Stoffe enthalten oder freisetzen.

Für E-Commerce-Importeure ist vor allem die Informationspflicht in der Lieferkette wichtig. Enthält ein Erzeugnis einen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) oberhalb der vorgesehenen Konzentration, muss der Lieferant den Abnehmer informieren. In manchen Fällen gelten Beschränkungen, die das Inverkehrbringen bestimmter Stoffe komplett verbieten.

  • Anwendungsbereich: Alle Produkte mit chemischen Stoffen, auch Erzeugnisse.
  • Kosten: Reine Informationspflichten sind günstig; Registrierungspflichten können teuer werden, gelten aber meist für Hersteller und Importeure bestimmter Stoffmengen.
  • Zeit: Die Stoffermittlung kann Tage bis Wochen dauern.
  • Risiko: Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet; Importe können gestoppt werden.

Die Entscheidung: Welche Prüfpflicht greift für Ihr Produkt?

Die einfache Faustregel: CE betrifft die Produktsicherheit, RoHS die stoffliche Zusammensetzung von Elektrogeräten, REACH die chemische Sicherheit aller Produkte. Aber Vorsicht: Nicht jedes Produkt braucht CE. Ein T-Shirt braucht keine CE-Kennzeichnung, kann aber REACH-pflichtig sein. Ein USB-Netzteil braucht CE, RoHS und unter Umständen REACH-Angaben.

Um die Pflichten zu bestimmen, sollten Sie drei Fragen beantworten:

  1. Fällt das Produkt unter eine EU-Richtlinie, die eine CE-Kennzeichnung fordert?
  2. Ist es ein Elektro- oder Elektronikgerät im Sinne der RoHS-Richtlinie?
  3. Enthält es Stoffe, die unter REACH beschränkt oder informationspflichtig sind?

Vergleich der drei Regelwerke im Überblick

Kriterium CE-Kennzeichnung Offizielle Quellen

Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:

Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.

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