Wer Waren aus China nach Deutschland importiert, übernimmt die Rolle des Einführers. Damit sind weitreichende Pflichten verbunden, die über die reine Zollabfertigung hinausgehen. Diese FAQ gibt einen Überblick über Zollformalitäten, Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten sowie typische Haftungsrisiken. Die Angaben zu Gebühren, Fristen und rechtlichen Anforderungen ändern sich regelmäßig. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Zollabwicklung und Einfuhrformalitäten
Importe aus China sind aus Sicht des deutschen Zollrechts Einfuhren aus einem Drittland. Voraussetzung für die Zollabfertigung ist in der Regel eine EORI-Nummer (Economic Operator Registration and Identification). Ohne diese Kennung ist eine Einfuhranmeldung in die EU nicht möglich.
Für die Zollanmeldung sind typischerweise folgende Unterlagen erforderlich:
- Handelsrechnung
- Packliste
- Transportdokumente wie Konnossement oder Luftfrachtbrief
- Ursprungsdokumente, wenn Präferenzen oder Handelsmaßnahmen relevant sind
- Zulassungen, Lizenzen oder Zertifikate für produktspezifische Anforderungen
Die Bemessungsgrundlage für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert. Maßgeblich sind in der Regel der gezahlte Preis sowie bestimmte Transport- und Versicherungskosten. Die zutreffende Zolltarifnummer bestimmt, ob überhaupt Zoll anfällt, ob ein Antidumpingzoll gilt oder ob besondere Einfuhrbedingungen zu beachten sind. Eine fehlerhafte Einreihung kann zu Nacherhebung, Verzugszinsen und im Extremfall zu Bußgeld- oder Strafverfahren führen.
Die Einfuhranmeldung wird in Deutschland in der Regel elektronisch über das ATLAS-System abgegeben. Häufig beauftragen Importeure einen Zollagenten oder Spediteur. Eine eigene Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit bei komplexen Produkten.
Verpackungsvorschriften
Verpackungen unterliegen auch bei Importware aus China deutschen und europäischen Vorschriften. Wer Waren in Verpackungen nach Deutschland einführt und diese an Endverbraucher bringt, kann als sogenannter Erstinverkehrbringer verpflichtet sein, sich nach dem Verpackungsgesetz zu registrieren. Die Registrierung erfolgt im LUCID-Register. Zusätzlich muss je nach Verpackungsart an einem System zur Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen teilgenommen werden.
Für die Praxis bedeutet das: Vor dem ersten Import sollte geprüft werden, ob die Verpackung befüllt in Deutschland in Verkehr gebracht wird und ob sie typischerweise beim privaten Endverbraucher anfällt. Das betrifft etwa Umkartons, Versandkartons und Verkaufsverpackungen. Auch die Mengenmeldung muss fristgerecht erfolgen.
Für Holzverpackungen aus China wie Paletten, Kisten oder Staumaterial gilt der internationale Pflanzenschutzstandard ISPM 15. Das Holz muss behandelt und mit dem IPPC-Zeichen gekennzeichnet sein. Ohne Nachweis kann der Zoll die Sendung zurückweisen oder die Vernichtung anordnen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Importeur.
Kennzeichnungspflichten
Kennzeichnungspflichten hängen stark vom Produkttyp ab. Es gibt keine einheitliche Pflicht zur Kennzeichnung mit „Made in China“ für alle Waren. Wohl aber müssen Produkte, die in der EU verkauft werden, den jeweiligen Produktsicherheits- und Kennzeichnungsanforderungen genügen.
Für Produktgruppen, für die eine CE-Kennzeichnung vorgesehen ist, muss der Hersteller bereits im Produktionsbetrieb die Einhaltung der EU-Richtlinien sicherstellen. Der Importeur darf nur Produkte in Verkehr bringen, bei denen die CE-Kennzeichnung ordnungsgemäß angebracht ist und die Konformitätserklärung vorliegt. Das gilt etwa für Elektrogeräte, Maschinen, Spielzeug oder persönliche Schutzausrüstung.
Zusätzlich verlangt das EU-Produktsicherheitsrecht, dass der Importeur seinen Namen, seinen eingetragenen Handelsnamen oder seine Marke sowie eine Kontaktanschrift auf dem Produkt oder auf der Verpackung angibt. So lässt sich feststellen, wer die Verantwortung für die Einfuhr trägt.
Je nach Ware sind weitere Kennzeichnungen erforderlich, zum Beispiel:
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen auf Deutsch
- Energieeffizienzlabel
- chemische Kennzeichnung nach dem GHS-System
- Produktkennzeichnung nach Elektro- oder Batteriegesetz
- Textilkennzeichnung, Lebensmittelkennzeichnung oder Bedarfsgegenständekennzeichnung
Fehlende oder unvollständige Kennzeichnung kann dazu führen, dass die Ware nicht verkauft werden darf oder aus dem Verkehr gezogen werden muss.
Haftungsrisiken
Der Importeur haftet nicht nur für die richtige Zollanmeldung, sondern auch für die Sicherheit der eingeführten Produkte. Diese Verantwortung lässt sich durch Handelsklauseln oder Lieferverträge mit dem Hersteller in China nicht ausschließen.
Ein zentrales Risiko ist die Produkthaftung. Werden durch ein fehlerhaftes Produkt Personen verletzt oder Sachen beschädigt, kann der Importeur als in der EU ansässiger Wirtschaftsakteur in Anspruch genommen werden. Das gilt vor allem dann, wenn der Hersteller in China nicht identifizierbar ist oder die erforderlichen Nachweise fehlen.
Weitere typische Haftungsrisiken sind:
- Nichtbeachtung von Zollrecht und Einfuhrbeschränkungen, etwa bei bestimmten Chemikalien, Textilien, Elektronik oder Dual-Use-Gütern
- Verstoß gegen Produktsicherheitspflichten durch fehlende Konformitätsunterlagen
- Nichtmeldung von Produktunfällen oder Sicherheitsmängeln an die zuständigen Behörden
- Rückrufaktionen und Kosten für Lagerung, Transport und Entsorgung
- Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche von Geschäftskunden und Verbrauchern
Unternehmen, die nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet sind, müssen außerdem die Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards in der Lieferkette überwachen. Auch wenn viele Importeure nicht direkt unter dieses Gesetz fallen, sollten sie vertraglich von ihren China-Lieferanten Nachweise verlangen.
Kosten, Zeit und Voraussetzungen
Die tatsächlichen Kosten eines Imports aus China lassen sich pauschal nicht beziffern. Sie hängen ab von:
- der Zolltarifnummer und dem Zollwert
- den geltenden Zollsätzen und möglichen Antidumpingzöllen
- der Einfuhrumsatzsteuer
- Speditions-, Lager- und Zollagentkosten
- Kosten für Produktprüfungen, Konformitätsnachweise, Übersetzungen und Verpackungslizenzen
Die Zeit für die Zollabfertigung ist ebenfalls variabel. Bei vollständigen und korrekten Unterlagen kann die Einfuhranmeldung innerhalb kurzer Zeit abgewickelt werden. Werden Waren kontrolliert oder müssen Proben genommen werden, können sich die Lieferzeiten deutlich verlängern. Importeure sollten daher feste Zollpuffer einplanen.
Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:
- EORI-Nummer beantragen
- Zolltarifnummer und Zollwert ermitteln
- Verpackungsregeln und LUCID-Registrierung prüfen
- Produktnormen, Qualitätsstandards und Kennzeichnungspflichten klären
- Formelle und inhaltliche Verantwortung für die Ware festlegen
Offizielle Quellen
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Handelsregister (Unternehmensregister)
- IHK – Industrie- und Handelskammer
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.
NÄCHSTE SCHRITTE (NEXT STEPS)
Vor dem ersten Import aus China sollten Unternehmen eine klare interne Prüfung aufbauen. Zu den ersten Schritten gehören:
- Zolltarifnummer und mögliche Zollbeschränkungen ermitteln
- EORI-Nummer und Zollabwicklungsprozess festlegen
- Verpackungen im eigenen Warenstrom identifizieren und LUCID-Pflichten prüfen
- Produktnormen, CE-Kennzeichnung und deutsche Kennzeichnungsanforderungen mit einem spezialisierten Dienstleister abklären
- Liefer- und Qualitätssicherungsverträge mit dem China-Lieferanten prüfen
- Haftungsfragen, Versicherungen und Rückrufprozesse dokumentieren
- Aktuelle offizielle Quellen von Zoll, EU-Kommission und Bundesbehörden regelmäßig kontrollieren

