Für internationale Unternehmen ist der Markteintritt in Deutschland ein mehrstufiger Prozess. Auf dem Weg von der Gewerbeanmeldung bis zur Zollanmeldung sind unterschiedliche Behörden und Institutionen eingebunden. Welche Stelle tatsächlich zuständig ist, richtet sich vor allem nach dem Sitz des Unternehmens, seiner Rechtsform und der Art der geplanten Tätigkeit. Viele Verfahren sind zudem in föderaler Hand, das heißt: Die Ansprechpartner unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune. Dieser Ressourcen-Artikel gibt einen systematischen Überblick und verweist auf die jeweils offiziellen Quellen.
1. Vom Sitz des Unternehmens zur zuständigen Stelle
Der erste Anlaufpunkt für jede gewerbliche Tätigkeit in Deutschland ist die Gewerbebehörde der Stadt oder Gemeinde, in der das Unternehmen seine Hauptniederlassung betreibt. Je nach kommunaler Organisation heißt diese Stelle Gewerbeamt, Ordnungsamt oder Bürgerbüro. Sie nimmt die Gewerbeanmeldung nach der Gewerbeordnung entgegen und ist damit der formale Startpunkt.
Um die richtige Behörde zu finden, empfiehlt sich das offizielle Bundesportal www.bund.de. Es bündelt Behördeninformationen des Bundes und verlinkt auf die Verwaltungsverzeichnisse der Länder und Kommunen. Zusätzlich bieten die Bundesländer eigene Serviceportale an, über die eine Online-Gewerbeanmeldung möglich ist. Diese Portale sind auf den Websites der jeweiligen Landesregierung verlinkt.
Für die Gewerbeanmeldung werden in der Regel Angaben zur natürlichen Person oder zu den Gesellschaftern, zum Gegenstand des Unternehmens sowie zur Betriebsstätte abgefragt. Die Anmeldung ist gebührenpflichtig; die Höhe wird von der Kommune festgelegt. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde.
2. IHK und Handwerkskammer: Die berufsständische Einordnung
Nach der Gewerbeanmeldung wird in vielen Fällen automatisch die Industrie- und Handelskammer (IHK) einbezogen. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der Gewerbetreibende Pflichtmitglied sind – sofern die Tätigkeit nicht dem Handwerk oder einem freien Beruf zuzurechnen ist. Die IHK berät zu Rechtsfragen des Unternehmens, zu Ausbildungsplätzen und zu vielen praktischen Fragen der Betriebsführung.
Die zuständige Kammer finden Unternehmen über den offiziellen IHK-Dachverband: www.ihk.de. Auch die Industrie- und Handelskammern der einzelnen Regionen betreiben eigene Seiten, die über diese Suche erreichbar sind.
Für Handwerksbetriebe ist dagegen die Handwerkskammer zuständig. Sie beantwortet Fragen zur Eintragung in die Handwerksrolle und zu Zulassungsvoraussetzungen. Die offizielle Suche der Handwerksorganisationen läuft über www.handwerk.de. Dort lässt sich die zuständige Handwerkskammer anhand des Firmensitzes ermitteln.
3. Weg der Gesellschaftsgründung: Notar, Handelsregister und Registergericht
Wer eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH oder eine Unternehmergesellschaft gründet, muss diese ins Handelsregister eintragen lassen. Die Eintragung erfolgt nicht direkt beim Gericht, sondern über einen Notar. Der Notar prüft die Gründungsunterlagen und übermittelt die Anmeldung elektronisch an das zuständige Amtsgericht – das Registergericht.
Die Zuständigkeit des Registergerichts ergibt sich aus dem Sitz der Gesellschaft. Für das Ausfindigmachen des richtigen Gerichts hilft das gemeinsame Registerportal der Bundesländer. Die wichtigsten offiziellen Datenbanken sind:
- www.handelsregister.de – zentrales Registerportal für Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
- www.unternehmensregister.de – Sammelstelle für veröffentlichte Unternehmensdaten im Auftrag der Justizverwaltungen
Die Gebühren der Notarin oder des Notars sowie die Gerichtskosten richten sich nach den bundesrechtlichen Kostenvorschriften. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben des zuständigen Amtsgerichts.
4. Finanzamt und steuerliche Erfassung
Die Gewerbebehörde meldet eine Neugründung in der Regel automatisch an das Finanzamt. Das Finanzamt wird dadurch tätig und fordert das Unternehmen auf, den „Fragebogen zur steuerlichen Erfass
Offizielle Quellen
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Handelsregister (Unternehmensregister)
- IHK – Industrie- und Handelskammer
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.

