Für chinesische Unternehmer, die in Deutschland eine Gesellschaft gründen oder als Geschäftsführer operativ tätig werden möchten, ist das Geschäftsführer-Visum ein zentraler Baustein. Das Aufenthaltsgesetz kennt jedoch keine eigene Visumart mit diesem Namen. In der Praxis ist damit ein nationales Visum (D-Visum) gemeint, das auf eine spätere Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit nach § 21 AufenthG abzielt. Die zuständigen deutschen Botschaften und Konsulate in China sowie die Ausländerbehörde am späteren Unternehmenssitz bewerten den Antrag. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Was ist das Geschäftsführer-Visum?
Das Geschäftsführer-Visum ist keine gesetzlich definierte Sonderform, sondern ein nationales Visum für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen. Es wird verwendet, wenn eine Person in Deutschland ein Unternehmen gründen, übernehmen oder als Geschäftsführer leiten will. Der Begriff ist in der Beratungspraxis üblich und verdeutlicht gegenüber der Auslandsvertretung, welcher Zweck dem Antrag zugrunde liegt.
Für chinesische Unternehmer, die eine GmbH gründen und zugleich Gesellschafter werden, ist die Rechtsgrundlage in der Regel § 21 AufenthG. Das spätere Aufenthaltsrecht wird dann als Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit ausgestaltet. Dabei prüfen die Behörden nicht nur das Unternehmen, sondern auch die persönliche Eignung und die gesicherte Finanzierung. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Welche Voraussetzungen müssen chinesische Unternehmer erfüllen?
Die zentrale Voraussetzung ist, dass die geplante Tätigkeit als Geschäftsführer zugleich eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit darstellt. Das ist typischerweise der Fall, wenn der Antragsteller an der deutschen Gesellschaft beteiligt ist und nicht nur als angestellter Manager arbeitet. Nach § 21 AufenthG müssen die Behörden annehmen können, dass die Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und positive Auswirkungen auf Deutschland erwarten lässt.
- Ein belastbarer Businessplan mit Produkt-, Kunden- und Wettbewerbsanalyse
- Gesicherte Finanzierung für die geplanten Investitionen und die ersten Betriebsjahre
- Nachweise über fachliche Qualifikation, Berufserfahrung und unternehmerische Kenntnisse
- Ein erkennbarer wirtschaftlicher Nutzen, zum Beispiel durch Arbeitsplätze oder regionale Wertschöpfung
- Bei bestehenden Unternehmen: Kaufvertrag, Handelsregisterauszug, Miet- und Vertragsverhältnisse
Zusätzlich gilt: Ist der Antragsteller bei der Antragstellung bereits älter als 45 Jahre, verlangen die Behörden regelmäßig den Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge. Eine feste Mindestsumme gibt es nicht; entscheidend ist die Bewertung im Einzelfall. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Welche Unterlagen sind für den Visumantrag erforderlich?
Die genaue Unterlagenliste kann je nach Konsulat und Einzelfall abweichen. In der Regel verlangen die deutsche Botschaft in Peking, das Generalkonsulat in Shanghai, Guangzhou, Chengdu oder ein anderes deutsches Konsulat in China die folgenden Nachweise:
- Gültiger Reisepass und biometrische Passfotos
- Ausgefülltes Antragsformular für ein nationales Visum
- Detaillierter Businessplan mit Marktanalyse, Finanzplanung und Rentabilitätsprognose
- Nachweis über vorhandenes Kapital, Bankguthaben und gegebenenfalls Darlehenszusagen
- Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag oder notarieller Entwurf der GmbH-Gründung
- Lebenslauf, Schul-, Studien- und Berufsqualifikationen mit Übersetzungen
- Stellungnahmen von Banken, Steuerberatern oder Geschäftspartnern
Die Auslandsvertretung kann weitere Unterlagen anfordern. Auch eine Begutachtung des Geschäftsmodells durch die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) ist üblich. Fehlende oder übersetzungsfehlerhafte Dokumente führen zu Rückfragen und verlängern das Verfahren. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Geschäftsführer-Visums?
Eine gesetzlich feste Bearbeitungszeit gibt es nicht. Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab: der Vollständigkeit der Unterlagen, der Verfügbarkeit von Terminen bei der deutschen Auslandsvertretung und der Beteiligung der Ausländerbehörde und IHK am geplanten Unternehmenssitz. Die Ausländerbehörde muss vor der Visumserteilung zustimmen, und die IHK muss das Geschäftsmodell bewerten.
Antragsteller sollten deshalb realistisch mehrere Wochen bis Monate einplanen. In komplexen Fällen kann die Entscheidung deutlich länger dauern. Der Geschäftsführer darf erst nach Visumerteilung nach Deutschland einreisen; ein schneller Geschäftsstart setzt also eine frühzeitige Terminbuchung voraus.
Welche Kosten entstehen für das Geschäftsführer-Visum?
Die Visumgebühr ist nicht der einzige Kostenpunkt. Hinzu kommen Übersetzungen, Beglaubigungen, notarielle Vorbereitungen für die GmbH-Gründung und gegebenenfalls Beratungsleistungen. Die folgende Tabelle gibt eine Orientierung. Die genauen Gebühren können sich ändern.
| Kostenpunkt | Orientierung |
|---|---|
| Nationales Visum (D-Visum) | Die Gebühr beträgt nach der Aufenthaltsverordnung derzeit 75 Euro. Maßgeblich ist der aktuelle Gebührentarif der deutschen Auslandsvertretung. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben. |
| Übersetzungen und Beglaubigungen | Individuell nach Anbieter und Umfang. Keine einheitliche staatliche Gebühr. |
| GmbH-Gründung und Handelsregister | Notarkosten und Gerichtsgebühren nach den gesetzlichen Regelungen. Die Höhe richtet sich nach dem Stammkapital und dem Gründungsaufwand. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben. |
Welche Ablehnungsrisiken bestehen für chinesische Unternehmer?
Die wichtigsten Ablehnungsgründe betreffen nicht die formale Vollständigkeit, sondern die wirtschaftliche Bewertung des Geschäftsmodells. Die Behörde beziehungsweise die IHK prüft, ob die geplante Geschäftsführertätigkeit auf Dauer erfolgreich sein kann.
- Ungedämmtes Geschäftsmodell: fehlende Kundenanalyse, unklare Umsatzprognose oder unrealistische Kostenplanung
- Unzureichende Finanzierung: zu wenig Kapital, keine Sicherheiten, überschuldete Liquiditätsplanung
- Negative Stellungnahme der IHK: Die Fachexperten halten das Konzept nicht für tragfähig
- Fehlende Qualifikation: Die Behörde erkennt keinen ausreichenden Zusammenhang zwischen beruflichem Hinter
Offizielle Quellen
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Handelsregister (Unternehmensregister)
- IHK – Industrie- und Handelskammer
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.

