Verlässliche Quellen für den Markteintritt
Für chinesische Unternehmen, die in Deutschland eine UG (haftungsbeschränkt) gründen möchten, führen drei Wege zwingend über verlässliche Informationen: die Visumfrage, die notarielle Beurkundung und die Eintragung in das Handelsregister. Gerade bei Rechts- und Kostenangaben kursieren viele veraltete oder unvollständige Empfehlungen. Dieser Artikel gibt Ihnen eine strukturierte Ressourcen-Übersicht mit offiziellen Anlaufstellen, Datenbanken und Kammern. Für alle Gebühren und Gesetzesgrundlagen gilt: Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Visa und Aufenthalt: offizielle Anlaufstellen für chinesische Staatsangehörige
Für chinesische Unternehmer und Geschäftsführer, die in Deutschland eine UG anmelden möchten, ist das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen in China die erste offizielle Anlaufstelle. Zuständig sind die Deutsche Botschaft in Peking sowie die Generalkonsulate in Shanghai, Guangzhou, Chengdu, Shenyang und Hongkong. Dort erhalten Sie verlässliche Auskünfte zu Visumanträgen, Terminvergabe, Gebühren und erforderlichen Unterlagen. Für China relevante Informationen finden Sie unter china.diplo.de. Die Gebühren sind je nach Visumart unterschiedlich und können sich ändern – Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Der Visa-Navigator des Auswärtigen Amts unter visum-navigator.de zeigt, ob Sie für Ihren Reisezweck ein Visum benötigen. Für kurzfristige Geschäftstermine, etwa einen Notartermin, kommt unter Umständen ein Schengen-Visum in Betracht. Wer dauerhaft als Geschäftsführer einer UG in Deutschland tätig werden möchte, braucht in der Regel ein nationales Visum und danach einen Aufenthaltstitel. Die zuständige Ausländerbehörde richtet sich nach dem künftigen Sitz der UG. Auch dafür gilt: Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Eine zentrale offizielle Ressource für Fachkräfte und selbstständige Gründende aus dem Ausland ist das Bundesperrteam-Portal Make-it-in-Germany unter make-it-in-germany.de. Die Seite informiert über Einreise, Aufenthalt und selbstständige Tätigkeit in Deutschland. Zusätzlich geben die deutschen Industrie- und Handelskammern (IHK) über ihre Welcome Centers Unterstützung für internationale Fach- und Führungskräfte. Die konkrete Zuständigkeit sehen Sie auf ihk.de.
Notar und Beurkundung: die erste verbindliche Hürde
Die UG (haftungsbeschränkt) wird in Deutschland nicht online gegründet. Der Gesellschaftsvertrag muss von einem deutschen Notar beurkundet werden. Der Notar prüft den Entwurf, liest ihn in der Beurkundung vor und stellt sicher, dass die Gründung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Danach reicht der Notar die Anmeldung elektronisch beim zuständigen Registergericht ein. Eine bloße Übersetzung oder Beglaubigung im Ausland ersetzt die deutsche Beurkundung nicht.
Die zentrale offizielle Ressource für Notare ist die Bundesnotarkammer unter bnotk.de. Dort finden Sie:
- eine Notarsuche nach Ort und Sprache,
- Informationen zu Beurkundungen von Gesellschaftsverträgen,
- Hinweise zu Vorsorgevollmachten und Registerrecht.
Für die Notargebühr gilt eine gesetzliche Gebührenordnung, die nach Gegenstand und Geschäftswert berechnet wird. Der Notar muss die Kosten vor der Beurkundung transparent benennen. Dennoch sollten Sie die genauen Gebühren im Einzelfall anfragen – Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Chinesische Unternehmer tun gut daran, vor dem Notartermin einen Entwurf des Gesellschaftsvertrags mit einem deutschen Steuerberater oder Rechtsanwalt abzustimmen. Je klarer die Anteile, Stimmrechte und Geschäftsführungsregeln sind, desto schneller verläuft die Beurkundung. Sprechen Sie den Notar auch auf das vereinfachte Musterprotokoll für eine kleine UG an. Ob diese Option in Ihrem Fall passt, sagt Ihnen der Notar im Beratungsgespräch.
UG-Anmeldung: Handelsregister, Registerdatenbanken, Gründungsportale
Die eigentliche Anmeldung der UG beim Handelsregister übernimmt in Deutschland der Notar. Offizielle Registerdatenbanken erlauben es Ihnen, den Eintragungsstand selbst zu verfolgen und Unternehmensdaten zu prüfen.
Die wichtigsten offiziellen Datenbanken sind:
- Handelsregisterbekanntmachungen unter handelsregister.de – amtliche Veröffentlichungen der Registergerichte,
- Unternehmensregister unter unternehmensregister.de – zentrale Plattform mit Zugang zu Handelsregisterdaten und offenen Bekanntmachungen,
- Justizportal des Bundes und der Länder – Informationen zu Handelsregisterverfahren und Gerichtskosten.
Für den Ablauf der UG-Gründung gibt es zudem verlässliche Gründungsportale des Bundeswirtschaftsministeriums. Besonders geeignet sind Gruenderplattform unter gruenderplattform.de und das Existenzgründungsportal unter existenzgruender.de. Beide Portale erklären Schritt für Schritt, welche Dokumente für eine UG nötig sind und wie das Zusammenspiel zwischen Notar, Handelsregister und Finanzamt funktioniert.
Die deutschen Industrie- und Handelskammern sind ebenfalls offizielle Anlaufstellen. Viele IHKs bieten Gründungschecklisten und Erstberatungen zur UG an. Für internationale Unternehmen sind speziell die IHK-Ansprechpartner für ausländische Gründungswillige relevant. Informationen gibt es über ihk.de. Auch die Auskünfte zu Registrierung und Gewerbeanmeldung erhalten Sie dort – jedoch immer mit dem Hinweis: Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Offizielle Ressourcen im Überblick
Die folgende Tabelle bündelt die wichtigsten offiziellen Anlaufstellen. Die Liste ist eine Auswahl und ersetzt keine Einzelfallberatung.
| Bereich | Ressource | Typ | Zugang |
|---|---|---|---|
| Visa | Visa-Navigator des Auswärtigen Amts | Behörde / Portal | visum-navigator.de |
| Visa | Deutsche Botschaft Peking / Generalkonsulate in China | Behörde | china.diplo.de |
| Aufenthalt / Fachkräfte | Make-it-in-Germany | Bundesportal | make-it-in-germany.de |
| Notar | Bundesnotarkammer | Bundeskammer | bnotk.de |
| Handelsregister | Handelsregisterbekanntmachungen | Amtliches Register | handelsregister.de |
| Unternehmensdaten | Unternehmensregister | Amtliches Datenbankportal | unternehmensregister.de |
| Gründung | Gründerplattform / Existenzgründungsportal | Bundesportal | gruenderplattform.de / existenzgruender.de |
| Wirtschaftsförderung | Germany Trade & Invest (GTAI) | Bundesgesellschaft / Dienstleister | gtai.de |
| Beratung | DIHK / IHKs | Verband / Kammer | ihk.de |
| China | AHK Greater China / Deutsche Handelskammern | Verband / Dienstleister | china.ahk.de |
| Steuerberatung | Bundessteuerberaterkammer | Kammer | bstbk.de |
| Rechtsberatung | Bundesrechtsanwaltskammer | Kammer | brak.de |
Worauf Sie bei der Recherche achten sollten
Offizielle Informationen erkennen Sie an der amtlichen Absenderbezeichnung. Behörden, Kammern und Gerichte verlangen keine Vorauszahlung für Auskünfte oder Gründungsportale. Angebote, die eine „sofortige UG“ ohne Notar versprechen, sind nicht seriös. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie sich bei Finanz- und Rechtsfragen an Steuerberater und Fachanwälte wenden, die in der jeweiligen Kammer registriert sind. Die Bundessteuerberaterkammer (bstbk.de) und die Bundesrechtsanwaltskammer (brak.de) bieten dafür Suchfunktionen.
Offizielle Quellen
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Handelsregister (Unternehmensregister)
- IHK – Industrie- und Handelskammer
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.
NÄCHSTE SCHRITTE (NEXT STEPS)
Damit Sie Ihre UG-Gründung strukturiert starten können, empfehlen wir folgende Schritte:
- Prüfen Sie im Visa-Navigator, welches Visum für Ihren Aufenthalt in Deutschland notwendig ist.
- Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in China.
- Bereiten Sie einen Businessplan, Finanzierungsnachweis und den geplanten Sitz der UG vor – diese Unterlagen benötigen Sie für Visum, Ausländerbehörde und Register.
- Wenden Sie sich an eine IHK oder die AHK Greater China, um länderbezogene Handelshürden zu klären.
- Suchen Sie über die Bundesnotarkammer einen Notar in der Nähe des geplanten Firmensitzes.
- Stimmen Sie den Gesellschaftsvertrag mit einem deutschen Steuerberater oder Rechtsanwalt ab und besprechen Sie das Musterprotokoll mit dem Notar.
- Lassen Sie die UG notariell beurkunden. Der Notar übernimmt die Anmeldung zum Handelsregister.
- Verfolgen Sie den Eintragungsstatus über handelsregister.de und prüfen Sie nach der Eintragung die nächsten Pflichten: Gewerbeanmeldung, Finanzamt, IHK-Mitgliedschaft und ggf. Berufsgenossenschaft.
Verlässliche Informationen sind der Schlüssel für eine stabile UG-Gründung. Nutzen Sie die genannten offiziellen Ressourcen und holen Sie sich bei jedem konkreten Schritt eine auf Ihren Fall zugeschnittene Auskunft von Ihrem Notar, Ihrer IHK oder einem spezialisierten Berater. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.

