Compliance-Prüfung beim Kauf eines deutschen Familienunternehmens: Fallstricke und strukturiertes Vorgehen

Compliance als Teil der Investitionsprüfung

Der Kauf eines deutschen Familienunternehmens ist für ausländische Investoren attraktiv. Doch der Preis und die Struktur einer Transaktion hängen nicht nur von Umsätzen und Marktposition ab. Entscheidend ist die Compliance-Prüfung. Verstöße gegen Exportkontrollrecht, Sanktionsvorschriften, Steuer- und Zollregeln können den Wert eines Zielunternehmens deutlich mindern. In der Praxis scheitert eine Übernahme häufig nicht am Geschäftsmodell, sondern daran, dass der Verkäufer die geforderten Nachweise nicht vollständig vorlegt. Fehlen belastbare Unterlagen, lässt sich das Risiko nicht bewerten – und der Kauf wird abgebrochen oder neu verhandelt.

Typische Compliance-Fallstricke

Bei deutschen Familienunternehmen zeigen sich wiederkehrende Problemfelder:

  • Transparenzregister und wirtschaftlich Berechtigte: Gesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz melden. Beim Anteilskauf ist zu prüfen, ob die Eintragung aktuell ist. Beim Asset Deal kann eine falsche Zuordnung von Verträgen und Genehmigungen die Überleitung verhindern.
  • Sanktionslisten und Exportkontrolle: Unternehmen mit Auslandsgeschäft müssen Lieferländer, Endverwender und Produkte prüfen. Der Zoll veröffentlicht Hinweise zu Embargos und Finanzsanktionen. Das BMWK erläutert Genehmigungspflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung.
  • Zoll und Einfuhrumsatzsteuer: Wer Waren aus Drittstaaten einführt, muss Zollanmeldungen abgeben und Einfuhrumsatzsteuer korrekt abführen. Nachforderungen sind auch für frühere Jahre möglich.
  • Steuer-Compliance: Offene Steuererklärungen, unklare Voranmeldungen oder fehlende ELSTER-Registrierungen sind Warnsignale. Das BZSt kann in Auslandssachverhalte, etwa bei Freistellungen oder Quellensteuer, eingebunden sein.
  • Genehmigungen und Umweltrecht: Betriebserlaubnisse, gewerberechtliche Erlaubnisse und Wasserrechte sind betriebsbezogen. Sie können oft nur mit Zustimmung der Behörden auf den Erwerber übertragen werden.

Warum die Prüfung den Deal entsche

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