Für Unternehmer aus Drittstaaten, die in Deutschland ein Unternehmen gründen oder als Selbstständige tätig werden möchten, ist das Unternehmer-Visum der zentrale Einstieg. Der folgende Leitfaden führt Schritt für Schritt von der Terminbuchung bei der deutschen Auslandsvertretung bis zum elektronischen Aufenthaltstitel.
Was ist das Unternehmer-Visum?
Das Unternehmer-Visum ist ein nationales Visum zur selbstständigen Tätigkeit nach § 21 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Es ist nicht zu verwechseln mit einem kurzfristigen Geschäftsvisum für Messen, Verhandlungen oder Kundentermine. Wer längerfristig in Deutschland unternehmerisch aktiv sein möchte, benötigt ein nationales Visum und später in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis mit dem Zweck „selbstständige Tätigkeit“.
Beim Visumverfahren prüfen die Behörden, ob Ihre Geschäftsidee tragfähig ist, ob ausreichende Finanzierungsmittel vorhanden sind und ob die selbstständige Tätigkeit positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben kann. Ein überzeugendes Geschäftskonzept ist daher das wichtigste Dokument.
Schritt 1: Zuständige Auslandsvertretung ermitteln und Termin buchen
Der Ablauf beginnt bei der deutschen Botschaft oder einem deutschen Generalkonsulat in Ihrem aktuellen Wohnsitzland. Die zuständige Auslandsvertretung richtet sich nach Ihrem offiziellen Wohnsitz. Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Viele Auslandsvertretungen nutzen ein Online-Terminbuchungssystem. Buchen Sie den Termin so früh wie möglich, da die Wartezeiten je nach Standort stark variieren können. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich persönlich; beauftragte Dritte können den Termin nicht ohne Weiteres in Ihrem Namen wahrnehmen.
Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben zur zuständigen Auslandsvertretung und zu den Terminmodalitäten.
Schritt 2: Visumart prüfen und Antragsformular vorbereiten
Für den Unternehmensaufbau in Deutschland wird ein nationales Visum der Kategorie D benötigt. Es erlaubt die Einreise zu einem längerfristigen Aufenthalt und wird vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt. Ein Schengen-Geschäftsvisum reicht für eine dauerhafte selbstständige Tätigkeit nicht aus.
Das übliche Antragsformular ist das Online-Formular „Videx“. Füllen Sie es vollständig aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Achten Sie darauf, dass alle Angaben mit Ihren Dokumenten übereinstimmen. Fehler oder Unklarheiten können das Verfahren verzögern.
Schritt 3: Businessplan, Finanzierung und Unterlagen zusammenstellen
Die vollständige Dokumentation ist das Herzstück des Antrags. Die Auslandsvertretung und die deutsche Ausländerbehörde prüfen auf dieser Grundlage, ob Ihre geschäftliche Tätigkeit voraussichtlich erfolgreich und finanziell abgesichert ist.
Typische Unterlagen sind:
- Gültiger Reisepass
- Ausgefülltes Visumantragsformular
- Biometrisches Passfoto
- Lebenslauf, Diplome, Zeugnisse und berufliche Qualifikationen
- Ausführlicher Businessplan mit Marktanalyse, Standortbeschreibung und Umsatzplanung
- Finanzierungskonzept mit Eigenkapital, Kreditzusagen oder Einnahmeprognosen
- Nachweise über Kunden, Auftragslage oder Kooperationspartner
- Geplante Rechtsform und ggf. Gewerbeanmeldung
- Nachweise über Krankenversicherung und Altersvorsorge, soweit erforderlich
Lassen Sie Ihre Dokumente prüfen und international verständlich aufbereiten. Übersetzungen sollten bei amtlichen oder beruflichen Nachweisen in der Regel von anerkannten Übersetzern angefertigt werden. Die Vollständigkeit der Unterlagen ist entscheidend für die Dauer des Verfahrens.
Schritt 4: Visumantrag stellen und Prüfverfahren durchlaufen
Beim Termin bei der Auslandsvertretung reichen Sie die Unterlagen ein, im Regelfall werden Ihre Fingerabdrücke erfasst und es findet ein kurzes Interview statt. Die Auslandsvertretung prüft Ihre Identität und den Reisepass sowie die formale Richtigkeit des Antrags.
Danach wird in der Regel die Ausländerbehörde an Ihrem geplanten Firmensitz in Deutschland beteiligt. Sie prüft, ob die Voraussetzungen nach § 21 AufenthG vorliegen. Häufig wird eine Stellungnahme der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder einer Fachbehörde eingeholt. Diese Stellungnahme bewertet die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Geschäftskonzepts.
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen oder Monate dauern. Sie können das Verfahren nicht durch Gebühren oder zusätzliche Anfragen beschleunigen, aber eine saubere Vorbereitung hilft, Rückfragen zu vermeiden.
Schritt 5: Einreise nach Deutschland und erste Anmeldung
Wird das Visum erteilt, können Sie innerhalb seiner Gültigkeit nach Deutschland einreisen. Planen Sie die Einreise so, dass Sie genügend Zeit für die nächsten bürokratischen Schritte haben.
Nach der Ankunft müssen Sie sich zunächst um die Wohnung kümmern und Ihren Wohnsitz anmelden. Die Anmeldung des Wohnsitzes ist gesetzliche Pflicht und Voraussetzung für viele weitere Behördengänge. Termine zur Anmeldung können je nach Stadt einige Tage oder Wochen im Voraus erforderlich sein.
Nehmen Sie für die Anmeldung Ihren Reisepass, das Visum, Ihre Wohnadresse und ggf. die Vermieterbestätigung mit. Diese Bestätigung erhalten Sie vom Vermieter; das genaue Formular ist in der jeweiligen Gemeinde erhältlich.
Schritt 6: Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen
Nach der Einreise und Anmeldung müssen Sie die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort kontaktieren. Diese ist für die Erteilung des Aufenthaltstitels zur selbstständigen Tätigkeit zuständig. Vereinbaren Sie den Termin frühzeitig
Offizielle Quellen
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Handelsregister (Unternehmensregister)
- IHK – Industrie- und Handelskammer
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.

