Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kurz UG – ist ein häufig gewählter Einstieg in die eigene Firma, weil sie bereits mit einem geringen Stammkapital gegründet werden kann. Die Gesellschaft haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter. Trotzdem führt kein Weg an einem formalen Gründungsprozess vorbei. Diese Checkliste begleitet Sie von der ersten Idee bis zur Eintragung ins Handelsregister und zeigt, welche Unterlagen und Schritte wirklich nötig sind.
Die UG ist rechtlich eine Variante der GmbH. Sie unterscheidet sich vor allem durch das flexible Mindeststammkapital, das gesetzlich festgelegt ist. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben. Die Gründungsformalitäten sind im Wesentlichen dieselben wie bei einer GmbH.
Was Sie vor der Beurkundung klären müssen
Bevor der Notar den Gesellschaftsvertrag beurkundet, sollten Sie folgende Punkte geklärt haben:
- Name der Gesellschaft: Der Name muss deutlich machen, dass es sich um eine UG (haftungsbeschränkt) handelt. Er muss sich von bestehenden Firmen unterscheiden und darf nicht irreführend sein.
- Sitz der Gesellschaft: Eine inländische Geschäftsadresse ist erforderlich.
- Unternehmensgegenstand: Der Geschäftsgegenstand muss so genau beschrieben sein, dass Art und Umfang der Tätigkeit erkennbar sind.
- Stammkapital und Geschäftsanteile: Sie legen fest, wie hoch das Stammkapital ist und auf welche Gesellschafter welche Anteile entfallen.
- Geschäftsführung: Benennen Sie den Geschäftsführer oder die Geschäftsführer. Auch ein Gesellschafter kann diese Rolle übernehmen.
Wenn Sie diese Punkte vorbereiten, sparen Sie Zeit beim Notar und vermeiden Rückfragen.
Die notarielle Beurkundung
Der Gründungsvertrag der UG wird notariell beurkundet. Der Termin läuft in der Regel strukturiert ab: Der Notar verliest die Satzung, beantwortet Fragen und stellt sicher, dass alle Beteiligten die Tragweite verstehen. Bei dem Termin müssen alle Gesellschafter persönlich erscheinen. Ist ein Gesellschafter verhindert, kann er sich durch eine notariell beglaubigte Vollmacht vertreten lassen.
Nach der Beurkundung erhalten Sie den notariellen Entwurf und die beglaubigten Abschriften. Der Notar ist verpflichtet, die Anmeldung zum Handelsregister einzureichen, sofern Sie ihn beauftragen – das ist der Regelfall. Achten Sie darauf, dass alle Satzungsangaben mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen.
Stammkapital einzahlen: So weisen Sie die Einlage nach
Bevor die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen wird, muss das in der Satzung festgesetzte Stammkapital aufgebracht sein. In der Praxis bedeutet das: Sie benötigen ein Bankkonto auf den Namen der zukünftigen Gesellschaft. Die Gesellschafter überweisen ihre Einlagen auf dieses Konto.
Wie viel eingezahlt werden muss, ergibt sich aus der Satzung und den gesetzlichen Mindestanforderungen. Bei der UG genügt rechnerisch ein Mindeststammkapital von 1 Euro – das heißt aber nicht, dass Sie für 1 Euro eine sinnvolle Firma gründen. Sie müssen die konkret vereinbarte Einlage tatsächlich erbringen. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Der Nachweis der Einzahlung erfolgt über einen Zahlungsbeleg oder eine Bankbestätigung. Der Geschäftsführer muss bei der Anmeldung versichern, dass die Einlagen ordnungsgemäß erbracht wurden.
Handelsregisteranmeldung: Der Schritt zur Rechtsgültigkeit
Erst mit der Eintragung ins Handelsregister ist die UG als solche rechtswirksam entstanden. Vorher besteht sie als sogenannte Vorgesellschaft. Die Anmeldung wird elektronisch vom Notar eingereicht und muss von den Geschäftsführern in vertretungsberechtigter Anzahl unterschrieben sein.
Zu den wesentlichen Anmeldeunterlagen gehören:
- Der notariell beurkundete Gesellschaftsvertrag (Satzung)
- Die Liste der Gesellschafter mit Geschäftsanteilen
- Die Erklärung der Geschäftsführer über ihre Bestellung
- Die Versicherung, dass die Einlagen erbracht sind
- Gegebenenfalls die notarielle Vollmacht für die Anmeldung
Nach der Prüfung durch das Registergericht wird die Gesellschaft eingetragen, im Handelsregister bekannt gemacht und Sie erhalten eine Vorabinformation. Die offizielle Eintragungsbenachrichtigung kann einige Tage später folgen.
Nach der Eintragung: Gewerbeamt, Finanzamt und mehr
Sobald die UG im Handelsregister steht, stehen weitere Anmeldungen an. Am besten erstellen Sie direkt nach der Eintragung eine Aufgabenliste:
- Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt, sofern es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt: Hier werden unter anderem die gewünschten Steuertermine, der Unternehmensgegenstand und die Bankverbindung angegeben.
- Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK): Die UG wird automatisch Mitglied, wenn sie ein Gewerbe betreibt.
- Ggf. Eintragung bei der Handwerkskammer oder der Berufsgenossenschaft.
Kleinere Punkte wie ein eigenes Geschäftskonto, eine ordentliche Buchführung und die Klärung von Steuerschwellen sind Teil des laufenden Betriebs.
Wichtige Unterlagen im Überblick
| Phase | Unterlagen |
|---|---|
| Vor der Beurkundung | Geschäftskonzept, Namensrecherche, Entwurf des Gesellschaftsvertrags |
| Notartermin | Personalausweis oder Reisepass, ggf. beglaubigte Vollmachten, Identifikationsnummern der Gesellschafter |
| Handelsregister | Satzung, Gesellschafterliste, Geschäftsführer-Erklärung, Bankbestätigung |
| Nach der Eintragung | Gewerbeanmeldung, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, ggf. Handwerks- und IHK-Unterlagen |
Häufige Fehler, die den Ablauf verzögern
- Der Unternehmensgegenstand ist zu allgemein gefasst und wird vom Notar oder Registergericht zurückgewiesen.
- Der Firmenname kollidiert mit einem bestehenden Kennzeichen.
- Die Stammkapital-Einzahlung erfolgt nicht auf dem richtigen Konto oder erst nach der Anmeldung.
- Die Gesellschafterliste enthält falsche Daten, etwa eine fehlerhafte Adresse oder Anteilshöhe.
- Die Gewerbeanmeldung wird erst Wochen später eingereicht – das kann zu Verspätungszuschlägen führen.
Kosten und Dauer: Was Sie einplanen sollten
Die UG-Gründung verursacht Kosten für den Notar, das Handelsregister und gegebenenfalls für eine Beratung oder einen professionellen Anmeldedienst. Die Höhe hängt vom Gegenstandswert der Gesellschaft ab, also vom Stammkapital und der Anzahl der Gesellschafter. Konkrete Zahlen nennen wir bewusst nicht, da sie sich ändern können. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Die Dauer bis zur Eintragung kann zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen liegen. Gründe für Verzögerungen sind häufig unvollständige Unterlagen oder Rückfragen des Registergerichts. Mit einer sauberen Checkliste halten Sie das Risiko gering.
Ihre Checkliste für die reibungslose Anmeldung
Die folgende Liste eignet sich zum Abhaken und kann direkt für Ihre Gründungsmappe verwendet werden:
- ☐ Geschäftsidee und Zielmarkt klar definiert
- ☐ Gründungsberatung oder Notar zur Orientierung genutzt
- ☐ Firmenname recherchiert (Handelsregister, Markenprüfung)
- ☐ Unternehmensgegenstand präzise formuliert
- ☐ Sitz und Geschäftsadresse festgelegt
- ☐ Gesellschafter und Geschäftsanteile festgelegt
- ☐ Geschäftsführer benannt
- ☐ Stammkapital festgelegt und auf Geschäftskonto eingezahlt
- ☐ Notartermin wahrgenommen und Vertrag beurkundet
- ☐ Anmeldung zum Handelsregister durch den Notar eingereicht
- ☐ Nach Eintragung: Gewerbeanmeldung eingereicht
- ☐ Nach Eintragung: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben
- ☐ Pflichtmitgliedschaften (IHK etc.) geprüft
- ☐ Buchführung und Steuertermine im Kalender notiert
Wenn Sie diese Punkte in der richtigen Reihenfolge abarbeiten, steht der Eintragung ins Handelsregister nichts mehr im Wege.
Offizielle Quellen
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Handelsregister (Unternehmensregister)
- IHK – Industrie- und Handelskammer
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.
NÄCHSTE SCHRITTE (NEXT STEPS)
Diese Checkliste ist als Werkzeug gedacht, das Sie Schritt für Schritt durch die UG-Gründung führt. Als nächste Schritte empfehlen wir:
- Laden Sie sich einen offiziellen Gründungsleitfaden oder das aktuelle Musterprotokoll des Bundesjustizministeriums herunter.
- Vereinbaren Sie ein Orientierungsgespräch mit einem Notar oder einer Gründungsberatung.
- Erstellen Sie einen Zeitplan, der die notarielle Beurkundung, die Handelsregistereintragung und die Gewerbeanmeldung enthält.
- Halten Sie alle Gesellschafterdaten und Zahlungsbelege für die Einzahlung bereit.
- Kontrollieren Sie regelmäßig die aktuellen offiziellen Angaben zu Gebühren und gesetzlichen Anforderungen – dazu gehören Handelsregister, Notarkosten und das Finanzministerium.

